AB IV 01/167.06-02 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–22. Dezember 1795 (22.12.1795) AB IV 01/167.06-02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/167.06-02 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–22. Dezember 1795 (22.12.1795)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–22. Dezember 1795

Datum

22.12.1795

Bemerkung zur Datierung

Kalender: wohl neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

22.12. - Die Schreiben an die Obrigkeit von Oberhalbstein (572f.), an das Hochgericht Schiers (574) und an die Gerichtsgemeinde Malans (575) werden verabschiedet - Weisungen an den Strasseninspektor Matthias Bauer (575f.); beiliegend Einlage zur Chaussee-Planung (576f.) - Die Obrigkeit von Disentis übermittelt Rechtfertigung der Nachbarn von Breil/Brigels betreffend Verheimlichung von Viehseuchen (578ff.) - Oberstleutnant Hieronymus von Salis berichtet über die Abdankung des Regiments Schmid in Holland sowie über verweigerte Beförderungen seitens Generalmajor J. Chr. F. Schmid (580f.) - Der weitere Aufenthalt der Semester-beurlaubten Offiziere wird bewilligt (581ff.) - J. P. Tanner erhält Patent für seine Bünten-Ammannschaft in Maienfeld (583) - Honorare für die Verfassung der "Widerlegung" der Beschwerden von Graf J. J. von Wilczek werden ausgezahlt (583) - Terminierung der nächsten Versammlung und Saläre (583) - Nachträgliches Schreiben an Oberstleutnant NN Conzett vom 29.12.1795 (584f.) - Entwurf des Ausschreibens/Abschieds (585–596, inkl. Rekapitulationspunkte 595f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/167.06-02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e13aa13aad66470f9b037bc1b102db02

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

24.12.1795

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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