Form und Inhalt
3./14.2.
- Forts.: Im Streit zwischen Dr. NN Cadolini namens Margarita Marina wird das bundstägliche Dekret von 1716 aufgehoben. Die Appellation wird Ruinell de Ruinelli abschlagen (98ff.) [fortgesetzt in 088.01-02]
- Forts.: Entscheid im Streit zwischen Giacomo Gadola und den Vorstehern von Val San Giacomo (102)
- Zunftmeister Daniel Abys und Leutnant NN von Planta entschuldigen sich für die Beleidigungen bei der gestrigen Rechnungsabnahme. Man will sie deshalb nicht vor das Vogtgericht ziehen, was man Hauptmann [Sebastian] Meng und den Deputierten mitteilt. Die Erben von Abys sollen innerhalb 14 Tagen die Schulden begleichen (102ff.)
- Forts. von 086.06-02: Ratsherr Dr. Ulrich Reidt fordert den Vollzug des letzten bundstäglichen Dekrets gegen die Erben von Conradin Beeli (105ff.)
- Forts.: Der Zahlungstermin für Erben von Abys wird verlängert; die Verordneten samt Bundsschreiber werden für ihre Mühen entlöhnt (107ff.) [fortgesetzt in 087.05]
- Forts. von 086.06-03: Da der Podestà von Piuro in seiner Jurisdiktion keine Vertrauensperson finden kann, soll er mit Assistenz des Commissari den Prozess wegen Beleidigung seines Leutnants Dr. Nicola Vertemate gegen "capitaneo" Carlo und Brüder Vertemate formieren (109f.)
4./15.2.
- Eingang zweier Schreiben des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth:
1) Beschwerde über die Nachbarn von Scuol wegen Holzschlags im Wald "Mingör" trotz des verabredeten Stillstands (110)
2) Bitte um zwei Quittungen für die vier ausgeteilten Jahrgelder, eine für 1719 und 1720, die andere für 1721 (110f.)
- Weisung an die Nachbarn von Scuol, die Holzschläge zu unterlassen und ihre diesbezüglichen Rechtsamen einzusenden. Darüber informiert man den kaiserlichen Gesandten und bittet ihn gleichzeitig gemäss Übereinkunft um einen Bescheid aus Innsbruck (111ff.) [fortgesetzt in 087.05]
- Wegen der Ausstellung der Quittungen muss man zuerst im Protokoll von 1719 nachschlagen (113f.)
- Forts.: Erklärung an Ruinell de Ruinelli zur gestrigen Ordination (114f.)
- Das Gesuch von Graf Giorgio Giulini zur Anlage eines kleinen Kanals zur Bewässerung seiner Güter in Delebio wird mit bestimmten Auflagen gutgeheissen (115ff.) [fortgesetzt in 088.01-05]
- Das Gesuch von Pfarrer Tomaso "Ablandio" wird abgelehnt. Er kann jedoch am nächsten Bundstag gegen diesen Entscheid rekurrieren (120)
- Johann Theodor von Castelberg, designierter Podestà von Teglio, kann sich durch den Landeshauptmann vereidigen lassen (120)
6./17.2.
- Forts. von 086.12: Auf das Gesuch von Oberst Peter von Salis namens der Nachbarschaften Bivio und Marmorera soll das bundstägliche Dekret ausgeführt bzw. die fl. 7000 von der Witwe von P. P. Paravicini eingezogen werden (121ff.)
- Forts. von 086.06-03: Vertreter des Zehngerichtebunds fordern den Vollzug des bundstäglichen Dekrets von 1719 betreffend der Nachbarschaft Talamona bzw. die 1100 Taler, sodass man das Kammergeld und den dritten Teil der Summe beziehen kann. Das Dekret soll durch die Syndikatoren vollzogen werden, vorher will man noch Johann von Salis anhören. Alt Landeshauptmann Gubert von Salis meint hierauf, dass Graf Johann von Salis, Podestà von Morbegno, seinen Bruder Karl von Salis, als Alt Podestà von Morbegno, gemäss Bundsbrief rechtlich belangen soll (124–133) [fortgesetzt in 087.08-04]
- Über die Baumgärten des Collegium Philosophicum, ebenso über die Abkommen zu den Strassen durch die Vier Dörfer, will man erst am Bundstag beraten (133)
- Anstellung des neuen Scharfrichters. Er soll den Verdienst mit seiner Schwester teilen und sich mit dieser jederzeit wie Geschwister aufführen. Erteilung eines "benservit" zuhanden des alten Scharfrichters (133f.)
7./18.2.
- Der eidgenössische Stand Zürich lädt ein zur Mitfeier an einem allgemeinen Bet- und Busstag zur Abwendung der Pest, die in Frankreich ausgebrochen ist (134)
- Zum zweiten Schreiben aus Zürich werden der Commissari sowie die Podestà von Morbegno und Traona angewiesen, eine Grida anzuschlagen, damit die im Schreiben enthaltenen Vorkehrungen eingehalten werden (135)
- Weisung an die Wächter an der Luzisteig und an der Tardisbrücke wegen Rückgabe und Unterschreibung der Reisepässe (135)
- Forts.: Commissari J. G. Travers von Ortenstein bürgt für seinen Vetter, Alt Vicari Simon Paravicini, sodass man diesem den Geleitbrief ausstellen kann (135f.)
- Forts.: Ratsherr Ulrich Reidt beschwert sich über den Zehngerichtebund, der entgegen der bundstäglichen Ordination keine Deputierten ernennen will, und droht mit Repressalien. Er wird an den Bundstag gewiesen (136f.)
- Gesuch der Einwohner des Val San Giacomo um Erhöhung der zollfreien Einfuhrmenge von Wein wird vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Bewilligung gutgeheissen (137f.)
- Forts.: Stellungnahmen des amtierenden Landrichters und von Podestà B. Massella auf die Vorwürfe der Verwandten von Hauptmann Karl von Salis. Johann von Salis fordert den Rekurszug, während die Vertreter des Zehngerichtebunds bei der gestrigen Ordination bleiben möchten (138f.)
- Saläre (141)