Objekte / Dokumente
AB IV 01/001.18-02 - Beitag der Drei Bünde in Ilanz ab 6. September 1569 (06.09.1569)
Titel / Bezeichnung
Beitag der Drei Bünde in Ilanz ab 6. September 1569
Datum
06.09.1569
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Die Nachbarn von Livigno fordern ein unparteiisches Gericht zum Alpstreit mit der Gemeinde Bormio. Dabei wird allerdings das vorgängige Urteil zur Alp "Lasatscha" zugunsten Bormios erneuert (115)
- Der Abschied für Johann Jakob "de Pyro" wird konfirmiert. In einem zweiten Fall als Bürge ("tröster") in Bormio soll er sich dem Urteil der (Rechnungs-)Kommissäre beugen (115)
- Forts. von 001.13: Die Zitationserlaubnis für P. A. Nasal wird verlängert (115)
- Forts.: Der Vicari soll entscheiden, wie viel die Kirchgenossen von Sondrio den Protestanten in Mese am Kirchenbau beitragen sollen (115)
- Die Amtsleute im Veltlin dürfen den "Pfaffenmörder" aus der Valcamonica nicht einreisen lassen (115)
- Der Landvogt von Maienfeld verlangt Anweisungen zu einer nicht bewilligten Appellation aus Zürich. Die Gründe zur Abweisung sollen gegenüber der Stadt Zürich erklärt werden (116)
- Im Hausstreit zwischen Antonio Stampa und Francesco Stampa soll der Commissari eine Einigung anstreben (116)
- Einem "Ritter" aus Bormio wird kein Privileg erteilt, stattdessen muss auch er den Weinzoll bezahlen (116)
- Die verfügten Münzwerte für französische Dickpfenninge gelten auch im Veltlin (116)
- Im Fall Baptista "Dell Fra" belässt man es bei den Bestimmungen der Statuten (116); bei den Auseinandersetzungen mit J. J. "de Pyro" bleibt das Urteil von Bormio in Kraft (117)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/001.18-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e1bc996a09034cb6ac0d6a6725f9acb8
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
08.09.1569
Nutzungsrechte
Gemeinfrei