- Staatsanwaltschaft (1888 - 2010)
Titel / Bezeichnung
Staatsanwaltschaft
Datum
1888 - 2010
Verzeichnungsstufe
Institution
Verwaltungsgeschichte / Biografische Angaben
Als unabhängiges Organ der Strafrechtspflege untersteht die Staatsanwaltschaft seit 2007 der administrativen Aufsicht des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG). 1942-1986 unterstand die Staatsanwaltschaft dem Justiz- und Polizeidepartement, 1987-2006 dem Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement.
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Strafuntersuchungen durchzuführen und den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Sie vertritt die Anklage vor den Regionalgerichten und kann gegen dessen Urteile beim Kantonsgericht Berufung einlegen sowie beim Bundesgericht Beschwerde erheben. Strafuntersuchungen gegen Jugendliche werden von der Jugendanwaltschaft geführt. Die Staatsanwaltschaft ist auch Zuständig für interkantonale und internationale Rechtshilfeersuchen. Aktuell im Jahr 2023 verfügt die Staatsanwaltschaft über Zweigstellen in Davos, Ilanz, Roveredo, Samedan und Thusis.
Schon im 18. Jh. war das Bedürfnis nach einem Kriminaltribunal aufgrund unzureichend rechtlichem Umgang der Fremdenpolizei mit fremden Landstreichern vorhanden. Dieser Umstand führte 1760 zur Schaffung eines Kriminaltribunals. Das Tribunal bestand aus drei Mitgliedern und hatte sich mit allen Delikten von Landesfremden zu befassen. Durch die Standesversammlung wurde 1794 mit Angabe von Ersparnisgründen das Tribunal offiziell aufgehoben. Dazwischen führten Unentschlossenheit und Widersprüche zu Aufhebung und Wiedereinführung desselben Tribunals.
Während der Zeit der Mediationsverfassung 1803 entwickelten sich Anfänge einer gesamtstaatlichen bündnerischen Strafrechtspflege. Uneinigkeit und Diskussionen gab es über die Zuständigkeit der Gerichtsgemeinden versus Kantonskriminaltribunal. Viele Gerichtsgemeinden taten sich schwer damit, ihre Rechte und Kompetenzen abzugeben. Einige Gemeinden hatten jedoch das Bedürfnis nach einem Kantonstribunal, da ihnen die nötigen Ressourcen für eine eigene Gerichtsbarkeit fehlten. 1807 stimmte der Grosse Rat der Errichtung eines Kantonskriminalgerichtes zu, das sogenannte "Vagabundengericht", bestehend aus drei Richtern. Gleichzeitig wurde das Amt des Verhörrichters geschaffen. Pro Fall wurden ein Examinator und ein Ankläger ad hoc eingesetzt.
1818 wurde der erste vollamtliche Verhörrichter gewählt, Baron Heinrich de Mont. Amtssitz war die 1817 erworbene Liegenschaft Sennhof. Die Kompetenzen des jeweiligen Verhörrichters waren eingeschränkt, da die Zuständigkeit zur Untersuchung von Straffällen weiterhin bei den Kriminalgerichten der Gerichtsgemeinden lag. So konnte der kantonale Verhörrichter nur Fälle, die ihm überwiesen wurden, untersuchen oder er wurde in beratender oder leitender Funktion bei Untersuchungen beigezogen. Auch die Aufsicht über das Landjägercorps oblag den damaligen Verhörrichtern. Die Richterzahl erhöhte sich 1844 von 3 auf 5.
Die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) war Anstoss zur Revision des Strafverfahrens und der Errichtung der Staatsanwaltschaft, die 1942 das Verhöramt ablöste.
Literatur:
Liver, Peter: Aus der bündnerischen Strafrechtsgeschichte, in: Bündnerisches Monatsblatt 1941.
Schmid, Alex: Die Staatsanwaltschaft im bündnerischen Recht, Zürich 1967.
Schwarz, Robert: Die Gerichtsorganisation des Kantons Graubünden von 1803 bis zur Gegenwart, in: Jahresbericht der Historich-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden 76 (1946).
Staatsanwaltschaft Graubünden: 50 Jahre Staatsanwaltschaft 1942–1992, Chur 1992.
Willi, Gion: Vom Kantonsverhörrichter zur Staatsanwaltschaft. Organisation und Besetzung der kantonalen Strafuntersuchungs- und Anklagebehörden von 1803 bis zur Gegenwart, Chur 1954.
Anzahl / Umfang
21.16 Laufmeter
Form und Inhalt
Der Bestand umfasst einen Zugang:
- C36 Staatsanwaltschaft: Unterlagen aus dem gesamten Geschäftsbereich 1888-2010
Kategorie
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Verhöramt Graubünden , Staatsanwaltschaft Graubünden
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e968513f968a4d528c1033d4676e677d
Benutzbarkeit
TeilweiseGesuchspflichtig
Zugangsbestimmungen
Im Bestand vergebene Schutzfristen: 30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist), 80 Jahre (Besonders schützenswerte Personendaten)
Schutzfrist
999 Jahre (Verschiedene Schutzfristen)
Schutzfrist Ende
02.01.2086
Nutzungsrechte
Gemeinfrei