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Vertrag zwischen der Regierung des Eidgenössischen Standes Graubünden einerseits und der k. k. Österreichischen Kameral-Gefällen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg andererseits betreffend Verlängerung des auf Ende Oktober 1845 ablaufenden Salzvertrages um weitere 10 Jahre (bis Ende Oktober 1855). In diesem Vertrag erklärte sich «die Regierung des Freistaates Graubünden» bereit, jährlich 2 250 Fässer Hallersalz von der Salzlagerstätte in Feldkirch zu kaufen sowie weitere «4 300 Wiener Zentner unverpacktes Salz abzunehmen»

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