Objekte / Dokumente

Übereinkunft zwischen dem Kanton Graubünden und der Stadt Chur über die Anlegung eines Trottoirs längs der Obern Strasse (Malixerstrasse) «von der Einmündung der Strasse (in die Stadt) nächst dem Hause zum Schwarzen Adler bis auf die Höhe vor dem Christischen Hause zu St. Antonien» über Chur. Zum Vertrag wurde zwischen der Kantonalen Strassenkommission, namens Richard La Niccas als technischer Leiter der Strassenbauten, und der Stadt Chur ein Nachtrag am 4. Juni 1836 vereinbart

Teilen

Hilfe Suche