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AB IV 01/104.01-02 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 22. Februar bis 1. März 1742 (27.02.1742 - 01.03.1742)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 22. Februar bis 1. März 1742
Datum
27.02.1742 - 01.03.1742
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
27.2.
- Hortensia von Salis-Planta in Malans bittet um Zuschüsse zur Sicherung eines herrschaftlichen Weingartens (24f.)
- Der regierende Landvogt von Maienfeld ruft zur Erneuerung der Flurgrenzen auf und reklamiert Verweigerungen bei der Entrichtung von Weinzehnten (25f.)
- Entscheid zu obiger Bitte von H. von Salis-Planta wird verschoben (26f.)
- Der Strasseninspektor an der Luziensteig überreicht Abrechnungen, die mit Vorbehalten akzeptiert werden (27f.)
- Der Landvogt von Maienfeld soll Vorkehrungen zu den Flurbereinigungen treffen und auf die Zehntenabgaben insistieren (28)
- Forts.: Zwischenbericht der Verordneten zu den Privilegien der Grafschaft Bormio, die – samt Zuzug – ihre Arbeiten fortsetzen sollen (29f.)
- Zum eingegangenen Schreiben des Königs von Sardinien soll der geschäftsführende Bundsschreiber eine Antwort vorbereiten (31)
- Die Erben von Arcanio Giucciardi bitten um die Errichtung eines Fideikommisses. (31f.) Dies wird vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Genehmigung bewilligt
- Johann Luzi Guler von Wyneck fordert Entschädigungen für seine Reise nach Venedig. (32f.) Um die dafür versprochenen Anteile an venezianischen Pensionen müsse er sich selber kümmern
- Giuseppe Paravicini bittet um Anerkennung als Notar im Veltlin, was ihm bewilligt wird (33f.)
- Die Weisungen an die Podestà von Morbegno und Traona zu den Fischereirechten ("peschera)" in der Adda werden erneuert (34)
- Forts. von 103.01-03: Das Dekret von 1741 bezüglich der Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Rogolo und Andalo gegen Delebio wird ebenfalls erneuert (34f.)
- Die juristische Zuständigkeitskompetenz einer auf einer Addainsel aufgefundenen Leiche muss zwischen Morbegno und Tirano geklärt werden (35f.)
1.3.
- Forts. von 103.05-03: Der Talkanzler von Valtellina fordert, dass der Entscheid zum Aufkauf der Talstatuten von der Buchdruckerwitwe Pfeffer aufgehoben werde. (36f.) Dazu muss er vor den Bundstag rekurrieren [fortgesetzt in 105.16]
- Für das Schreiben von Kardinal Albani zum hängigen Konkordatsgeschäft wird gedankt (37f.)
- Forts. von 103.07: Unterstützungsgesuch der Stadt Kempten (D) wird abgelehnt (38)
- Kaspar Deodat de Latour darf das Kredenzschreiben des Königs von Frankreich zu seiner Dolmetscheranstellung ausschreiben (38f.)
- Dem Weibel des Oberen Bunds werden Reisekosten vergütet (39f.)
- Alt Bundsschreiber Georg Caleb Schwarz wird für die Protokollführung entschädigt (40)
- Das entworfene Schreiben an den König von Sardinien wird verabschiedet (40f.)
- Der Podestà von Tirano solle dafür sorgen, dass sich die Nachbarschaft Bianzone gemäss bundstäglicher Dekrete verhalte. Die Einwände der Brüder Albertini dazu werden abgewiesen (41)
- Ersatzwahl des Delegierten für die Nachbarschaft Caiolo (41f.)
- Im Waldstreit zwischen den Nachbarschaften Ardez und Ftan wird die juristische Zuständigkeit seitens des Gotteshausbunds bekräftigt. (42f.) Dagegen wehren sich indes die Nachbarn von Ardez
- Schluss und Saläre (44)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/104.01-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/ee2e09d15e874c568b85e078abc56d38
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
03.03.1742
Nutzungsrechte
Gemeinfrei