AB IV 01/153.34 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 14.–16. Juni 1791 (14.06.1791 - 16.06.1791)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 14.–16. Juni 1791
Date
14.06.1791 - 16.06.1791
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
Traktanden S. 594–598 = AB IV 01/160.14
14.6. c. n. a. (594-596)
- Die eingegangenen Schreiben von Graf J. J. von Wilczek und des Gesandten J. A. von Buol werden an die Amtsleute sowie an die Syndikatoren kommuniziert. Die Erstgenannten sollen zudem den "drittel" der Bussengelder abliefern
- Vereidigung der neuen Amtsleute soll vorbereitet werden
- Die Amtsleute im Veltlin können die "Provisional Grida" veröffentlichen oder auf die "Grida generale" warten
- Um die Gesandtschaft nach Mailand zu beschleunigen, sollen die diesbezüglichen Schriften gleich ausgeschrieben werden
15.6. (596-598)
- Verschiedene Ausschreibepunkte werden verabschiedet
- Forts. von 160.12-01: Memorial von Stanislaus Alberti von Bormio
- Gesuch von C. F. Luvini, seinen Neffen vom (physischen) Untertaneneid zu befreien, wird abgelehnt
- Antworten des regierenden Commissari und des Talkanzlers von Valtellina zum "Justizplan" von U. von Salis-Marschlins
- Das Urlaubsgesuch des neuen Podestà von Teglio wird bewilligt
- Das dringliche Ausschreiben soll in 100 Exemplaren gedruckt werden. Die Gerichtsgemeinden werden auf die unumgängliche Gesandtschaft nach Mailand aufmerksam gemacht
16.6. (598)
- Ausgehende Korrespondenz wird verabschiedet
- Saläre
- Nachtrag, wonach der kaiserliche Gesandte zur Auszahlung der Annatengelder aufgefordert werden soll
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/153.34
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/eeff6846155c4130bb11668bfcbb7fc1
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
18.06.1791
Rights of use
Gemeinfrei