AB IV 01/035.08-02 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 27. August bis 1. September 1668 (01.09.1668)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 27. August bis 1. September 1668
Date
01.09.1668
Comment on dating
Kalender: wohl alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German , Italian
Scope and content
Tag 4: 1.9.
- Nach Klärung der Bestellung der Landeshauptmannschaft kann der Kandidat vereidigt werden (146); ebenso wird der Präsident der Syndikatoren vereidigt (146)
- Wegen der anhaltenden Proteste gegen die Geldtaxen in Tirano kann keine Amtsrechnung erstellt werden (146f.)
- Klage von Oberzunftmeister Andreas von Salis gegen die Freiherren von Schauenstein-Haldenstein, wobei die Frist für einen Vergleich festgesetzt wird (147f.) [fortgesetzt in 035.12]
- Vier Beschwerden des Terzier Tirano (148f.), denen mit folgenden Beschlüssen entgegnet wird:
1) Zins- und Kapitalabzahlungen sollen gemäss Statuten (cap. 229) erfolgen (150)
2) Neue Grida zum Weinhandel wird durch das ältere Dekret von 1654 ersetzt.
3) Wegen der Aggressionen der Geistlichen im Veltlin wird der Bischof von Como zu besserer Kontrolle aufgefordert, ansonsten man "placet" verweigern wolle. Dazu wird das ausgehende Schreiben protokolliert (150f.)
4) Das geforderte Verbot zum Brennen von Branntwein wird abgelehnt (151)
- Wahl der Deputierten zur Klärung der Zollrechte in Bergell und S. Croce (151)
- Viehhändler aus dem Prättigau verlangen die Abschaffung des Zolls in Tamins, der für die Zollerhöhungen in Sargans verantwortlich sei. (151f.) Dies wird für ein Jahr lang bewilligt für Personen aus dem Sarganserland
- Antwort an die Gesundheitsbehörde von Mailand können Häupter eigenständig ausarbeiten (152)
- Bei Kompetenzstreitigkeiten zu "pegni per forza" soll gemäss Gewohnheitsrecht verfahren werden (152)
- Forts. von 035.07: Wahl von Deputierten für die Grenzstreitigkeiten zwischen Gera und Delebio (152)
- Verordnete Rechtsprecher stellen Vergleich zwischen Conradin Parin und der Frau von Hans Hauer in Bormio auf, der ratifiziert wird (152f.)
- Streit um Güterschätzungen der Erben von Vespasian von Salis wird wegen fehlender Zitation aufgeschoben (153)
- Die Marktzölle in Chiavenna werden für zwei Jahre aufgehoben, um den Viehhandel zu fördern (153f.)
- Schadensvergütung für Wegbenutzung in Malans infolge Rheinüberschwemmung wird geprüft (154)
- Forts.: Nochmalige Rückforderung von Gebühren für aberkannte Bundsangehörigen-Rechte. (154f.) Falls die Gemeinden nicht einwilligen, müssen die Rechte "ex nunc" anerkannt werden
- Entschädigungen für Dienstleistungen für den Landeshauptmann sollen mittels Vergleich geklärt werden (155)
- Bei Erbstreitigkeiten in Chiavenna mischen sich die Geistlichen ein, was durch den Commissari unterbunden werden solle (155f.)
- Forts. von 035.01: Abermalige Klage der Nachbarschaft Lantsch/Lenz gegen Churwalden wegen Abladung der Rodfuhrgüter. (156f.) Infolge fehlender Zitation wird der Streitfall verschoben [fortgesetzt in 035.21-02]
- Gastwirtschaftspatent für die Zeit des Markts in Tirano (157)
- Deputierte sollen sich um die Zollerhöhungen in "Malaga" und Colico kümmern; ebenso um die französischen Truppenwerbungen des Sohns von Dr. Carlo Giuseppe Giucciardi (157f.)
- Die Begnadigung eines ausgewiesenen Totschlägers aus Sondrio wird abgelehnt (158)
- Die Häupter sollen den Abschied anfertigen (158)
- Die Rechnungen von Anna Zambra sollen gemäss letztjähriger Verfügung erledigt werden (158)
- Saläre, die aus bündischen Zolleinnahmen genommen werden (158)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/035.08-02
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/efd4872cad8340afaba3ae6ba638aa0d
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
03.09.1668
Rights of use
Gemeinfrei