Form und Inhalt
12./23.2.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (1f.)
- Begrüssungen (3)
- Verifizierung der Instruktionen und Mehren, wonach die drei Bundsschreiber die Klassifizierungen vornehmen können (3f.)
- Die Behandlung der aus Wien eingegangen Schreiben zum Frauenkloster Müstair wird vertagt (4f.)
13./24.2.
- Die Nachbarn von Lantsch/Lenz klagen gegen diejenigen von Bivio wegen Transportbehinderungen. (5ff.) Das Geschäft wird an die Behörden des Gotteshausbunds delegiert, dazu die Nachbarschaft Bivio zum Einlenken ermahnt (7f.)
- Der regierende Podestà von Tirano kritisiert das verfügte Dekret zum Fürkauf ("vorkauf") von Wein, worauf jedoch nicht eingegangen wird (9f.)
- Forts. von 106.24-02: Der Geistliche Francesco Donati protestiert gegen den publizierten Landesverweis und fordert Prozesskostenentschädigungen. (11f.) Allerdings werden die vorgängigen Entscheide bekräftigt
- Antwortschreiben an Kardinal Alberoni wird verabschiedet (12)
15./26.2.
- Verspätet eingetroffene Mehren werden verifiziert (12)
- NN Veraguth von Thusis stellt Geldforderungen an einen preussischen Offizier. (13) Hierfür wird ein Empfehlungsschreiben an den betreffenden Kommandanten ausgestellt (14)
- Die Stelle des Tiraner Boten wird zum Salär von 4 Fillipp vergeben; ebenso will man den Disentiser Boten mit 2 Fillipp entschädigen (14f.)
- Forts. von 106.24-03: Die Rechtfertigungen des Agenten F. Kränzlin zur Verteilung der mailändischen Stipendien werden akzeptiert (16f.)
16./27.2.
- Aufnahme der Mehren:
1) Zum Frauenkloster Müstair (18f.)
2) Zur Verlängerung der Pacht der Landeszölle. (19) Dabei wird der neue Vertrag approbiert
3) Die Privilegien für Dr. Paolo Paravicini und Egidio Lavizzari werden genehmigt (19f.)
- Angesichts der unklaren Willensäusserungen zum Klostergeschäft wird dazu sowie zu den zwei Briefen aus Wien an den kaiserlichen Gesandten J. I. von Welsperg geschrieben. (20f.) Das Frauenkloster solle die ökonomische Verwaltung weiterführen, während die Gerichtsgemeinden neue Mehren einsenden sollen (22f.)
- Münzmandat gegen "leichte" Goldsorten (24)
17./28.2.
- Der Anwalt von Alt Landrichter Johann Heinrich von Mont wehrt sich gegen die Pfändung von Gütern des "cavagliere" NN Castelli im Veltlin. (25f.) Beiden Streitparteien werden die Zugriffsforderungen auf diese Güter im Veltlin legitimiert (27f.)
18./29.2.
- Forts. von 106.22: Der Geistliche Luzi Cabalzar appelliert gegen den Entscheid zugunsten von Giovanni Pietro Gianettone und dessen Sohn wegen Schuldenrückzahlung. (28ff.) Der Rekurs wird abgewiesen (31f.)
- Ferner fordert Luzi Cabalzar eine Gewährleistung zur Nutzung der Güter seiner verstorbenen Ehefrau in Chiavenna. (32f.) Hierzu sollen sich der Commissari und die mitbeteiligte Obrigkeit in der Gruob verantworten (34f.)
- Die Gesuche von Giuseppe Grava und Carlo Antonio Brambilla zur Aufnahme als Untertanen werden bewilligt und zur gerichtsgemeindlichen Approbation ausgeschrieben (35f.)
- Empfehlungsschreiben für den amtierenden Bundslandammann zuhanden des eidgenössischen Landvogts im Rheintal (36)