AB IV 01/002.02 - Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur vom 2. Februar 1571 (02.02.1571)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur vom 2. Februar 1571
Datum
02.02.1571
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil; bei Jecklin, Materialien auf den 3. Februar datiert (Nr. 900)
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Forts. von 002.01: Die Eidgenossen intervenieren beim Gotteshausbund zugunsten von Luzius Rinck von Baldenstein für dessen Forderung an NN Ruinelli (8)
- Antrag von Michel Anton Travers um Rechtsöffnung gegen die von Schauenstein (8, dazu beiliegender Zettel 9, 9a leer)
- Ehescheidungsklage des Hufschmieds von Zizers gegen seine Frau, die malefizisch und landesflüchtig geworden ist. Beschluss: Da jedes Hochgericht sein eigenes Ehegericht haben soll, soll er sich an entsprechende Obrigkeit wenden (8)
- Forts. von 002.01: Antrag von Ammann Jakob Ott im Namen von Ottli Banull von Igis um Herausgabe des Scheidungsbriefs gegen dessen Frau Mengia Dönz (10)
- Zitationserlaubnis für Bernardin "Dabiss" und Jan "Zakin" gegen die Nachbarschaft Bivio (Stalla) wegen Bürgerrecht (10)
- Die Nachbarn von Ardez (Steinsberg) und Ftan werden an das Gericht in Zuoz gewiesen zum Streit über Wegrechte zur Alp in Val Tasna, genannt Valmalla (10)
- Junker Hans Jakob Besserer soll wegen Schulden in Bergün das Recht ebendort oder in Tiefencastel nehmen (11)
- Zitationserlaubnis für Ammann Fluri Planta gegen die Gemeinde Oberengadins wegen Nachlass des zu Tode verurteilten Jan Luzi (11) [fortgesetzt in 002.03]
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/002.02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/f02178d90b1c469191a496d56b0c6c3a
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
04.02.1571
Nutzungsrechte
Gemeinfrei