AB IV 01/062.01-02 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 18.–25. Februar 1706 (22.02.1706)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 18.–25. Februar 1706
Datum
22.02.1706
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch , Italienisch , Latein , Französisch
Form und Inhalt
11./22.2.
- Auf Antrag von Alt Podestà Melchior Jacomet wegen Ablösung eines Maienfelder Lehens wird das auf letzten Bundstag ergangene Dekret bis zum nächsten Bundstag suspendiert (17)
- Weisung an den Podestà von Teglio wegen eines unbestimmten Vergehens (17)
- Die Räte und Gerichtsgemeinden werden aufgefordert, Zigeuner "auf betretten" gefangen zu nehmen, die Männer auf die Galeeren zu senden und die Frauen durch den Scharfrichter auszupeitschen ("außstreichen"). Die anfallenden Kosten sollen aus der Landeskasse bezahlt werden (18)
- Forts.: Protokollierter Antrag des venezianischen Residenten, von einer Delegation zu dieser Verhandlung begleitet und zwischen den Bundspräsidenten und dem Landrichter platziert (18), das Bündnis mit Venedig zu erneuern. (19–24) Dieser Antrag wird auf seine Kosten ausgeschrieben (25)
- Die drei Bundsschreiber haben die Mehren zusammengetragen (25):
[1] Mehren aus dem Gotteshausbund über den Malanserspruch (26f.), wonach dieser bestätigt wird (39)
[2] Mehren über den wegen der Kapuziner in Trimmis und Misox ausgehandelten Vergleich und die ergangenen Ordinationen aus dem Gotteshausbund (27f.), dem Oberen Bund (28f.) und dem Zehngerichtebund. (29) Das Ausschreiben wird bestätigt (39)
[3] Mehren über die Übereinkunft im Sagenserhandel und den Ausschluss von Ratsbote P. A. Castelli: Die evangelischen Gerichtsgemeinden bestätigen das Ausschreiben (29f.); die Dekrete werden bekräftigt (39)
[4] Mehren zu Ritter N. Alberti bzw. Privileg für Bergwerk im Veltlin aus dem Gotteshausbund (30f.) dem Oberen Bund (31) und dem Zehngerichtebund (32). Das betreffende Dekret wird bestätigt (39)
[5] Beinahe alle Mehren heissen das Ausschreiben zur Bezahlung der fl. 3000 durch die Veltliner Untertanen gut. (33) Der Landeshauptmann und der Commissari sollen die Untertanen daher zur Bezahlung anhalten (39f.)
[6] Mehren zur Steuerbefreiung für Dr. P. A. Foicho aufgrund seiner 12 Kinder: 23 Stimmen bestätigen, 4 Stimmen verwerfen das Ausschreiben. (33f.) Er wird also von den Lasten befreit (40)
[7] Mehren über Kornauflage der Gemeinde Villa: 16 Stimmen bestätigen das Ausschreiben, wohingegen dieses von 11 Stimmen verworfen wird. (34f.) Da doch von einigen Gerichtsgemeinden Proteste eingekommen sind, wird diese Angelegenheit bis zum nächsten Bundstag suspendiert (40)
[8] Die Mehren über die der Nachbarschaft Trevisio erteilten Bewilligungen (35f.) bestätigen dieses (40)
[9] Das Verkaufsverbot von Gütern an Geistliche und Klöster wird von fast allen Gerichtsgemeinden gutgeheissen (36f. u. 40)
[10] Mehren über Tabakzoll, wobei die Mehrheit der eingegangenen Stimmen (i.e. 15) das Ausschreiben bestätigt. (37f.) Da die Mehren unterschiedlich ausgefallen und das Ausschreiben teils von den Gerichtsgemeinden nicht richtig verstanden worden ist, wird diese Angelegenheit nochmals ausgeschrieben (40f.)
[11] Die Mehren bewilligen den Sold für die Offiziere beim Zug auf die Luziensteig (38f.)
[12] Die Delegation nach Waltensburg/Vuorz wird teilweise bestätigt, es fehlen aber noch einige Mehren (39)
- Forts.: Landammann NN Arpagaus meldet, dass über den Ausschluss des Ratsboten P. A. Castelli, den Sagenserhandel und das Zugrecht gegenüber Klöstern von seiner Gemeinde keine Mehren vorliegen (41f.)
- Forts.: Die Katholiken von Trimmis erklären, dass sie keinen Kapuziner, sondern einen weltlichen Priester anstellen wollen (42)
- Eingang zweier Schreiben:
1) von der Königin von Grossbritannien, worin sie meldet, Abraham Stanyan als ausserordentlichen Gesandten beauftragt zu haben (42f.)
2) vom ausserordentlichen Gesandten A. Stanyan, der seine Ankunft in der Eidgenossenschaft meldet und allgemeine Freundschaftsbekundungen der Königin gegenüber den Drei Bünden überbringt (43f.)
- Protokollierte Antwortschreiben an die Königin (45f.) und an den ausserordentlichen Gesandten A. Stanyan mit Entschuldigung für die späte Beantwortung (47f.)
- Forts. von 061.09-05: Agenten aus Valtellina möchten, dass das am letzten Bundstag erlassene Dekret über geistliche Güter aufgehoben oder wenigstens bis künftigen Bundstag suspendiert werde (184f.)
- Die Gemeinde Bormio beklagt sich über den Erzpriester von Ponte wegen Wegnahme und der anschliessend geforderten Bezahlung eines Ochsen. Dazu soll sich der Landeshauptmann informieren und dann berichten, damit man dies beim Bischof von Como anzeigen und um Satisfaktion bitten kann (49f.)
- Der Bischof von Como soll auch ersucht werden, den Propst von Buglio dahin zu halten, die Bücher des Grafen Paravicini zurückzugeben (50)
- Ausstellung eines Attests für die Bruderschaft "del suffragio" von Sondrio betreffend Eigentum einer Kirche (50ff.) [fortgesetzt in 064.01-03]
- Empfehlungsschreiben für Erben von Commissari Rudolf von Salis-Soglio an die im Rheintal regierenden eidgenössischen Orte (53)
- Den Rapport der Verordneten nach Maienfeld will man ausschreiben (53f.)
- Verbot der Einmischung Geistlicher in weltliche Gemeindeangelegenheiten der Untertanen bei Busse oder Galeerenstrafe (54f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/062.01-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/f2f958f34298462faa7af48679751286
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
24.02.1706
Nutzungsrechte
Gemeinfrei