AB IV 01/093.10-02 - Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur und Ilanz vom 22. September bis 9. Oktober 1729 (01.10.1729) AB IV 01/093.10-02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/093.10-02 - Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur und Ilanz vom 22. September bis 9. Oktober 1729 (01.10.1729)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur und Ilanz vom 22. September bis 9. Oktober 1729

Datum

01.10.1729

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

20.9./1.10. - Die Ehrengesandten reichen einen weiteren Vorschlag zur Beilegung der bündischen Streitigkeiten ein. Dieser wird, genauso wie das Protokoll, vorgelesen, woraufhin man von den zwei anderen Bünden eine schriftliche Resolution verlangt (403) - Die zwei Bünde kommen dieser Bitte nach, verlangen aber gleichzeitig nach einer Audienz, die man ihnen gewährt. Ihre Delegierten bittet man, die Antwort schriftlich einzureichen (403ff.) 22.9./3.10. - Eingang der schriftlichen Antwort der zwei Bünde, die man wiederum freundlich beantworten will. Insbesondere weist man die Schuld an der bisher gescheiterten Beilegung der Streitigkeiten von sich (406) - Abordnung einer Deputation zu den Ehrengesandten, um diese nach dem weiteren Fortgang zu fragen (406f.) - Laut Bericht dieser Deputation wollen die Ehrengesandten einen dritten Vermittlungsvorschlag einreichen (407) - Inzwischen werden Deputierte zur Prüfung der alten "comparten" und Dokumente betreffend der bündischen Streitigkeiten bestellt (408) - Den dritten Vermittlungsvorschlag ("einschlag") der Ehrengesandten nimmt der Gotteshausbund auf Gefallen seiner Gerichtsgemeinden an. Da die zwei anderen Bünde diesen aber verwerfen, beruft man sich auf einen früheren Beschluss: Man will nämlich nicht über Landessachen verhandeln, solange die Bundsstreitigkeiten nicht beigelegt worden sind (409ff.) - Stellungnahme an den kaiserlichen Gesandten H. von Riesenfels im Namen aller Drei Bünde wird verfasst (412f.) 23.9./4.10. - Zum Streit zwischen den "vier cantonen della squadra die Basso" und den Katholiken von Poschiavo verordnet man eine Deputation (413f.) - Die Schreiben an den König von Frankreich, seinen Ambassador in Solothurn und an Dolmetscher NN Davatz sollen ohne Beizug der anderen zwei Bünde beantwortet werden (414f.) - Der Sekretär des französischen Ambassadoren wird begrüsst (415f.) 24.9./5.10. - Nach dem Bericht der Deputierten, verordnet zum Religionsstreit im Puschlav, wird wiederum eine Delegation verordnet, um "loco dominorum" eine Entscheidung zu treffen (416f.) - Die Briefe nach Frankreich sollen nun doch im Namen aller Drei Bünde versandt werden (417) - [Daniel] Massner, Einzieher der Landeszölle, soll Geld abliefern. Dafür wird man ihm eine Quittung ausstellen (417f.) - Der von den Deputierten verfasste "absatz" bezüglich Roden, Syndikatoren, Stipendien und Amtsdiener wird vorgelesen und gutgeheissen. Er soll an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden, die allfällige Einwände am nächsten Bundstag einreichen können (418) 25.9./8.10. - Die Ehrengesandten bitten den Gotteshausbund, am nächsten Tag an der allgemeinen Session teilzunehmen. Dieser Bitte will man nachkommen (419f.) - Aktuar des Oberen Bunds fordert namens der zwei Bünde: 1. eine Antwort auf ihre eingereichte mündliche und schriftliche Replik. 2. möchte er wissen, ob man die Schreiben an den Kaiser, an den König von Frankreich und seinen Ambassadoren sowie das Schreiben an die achtörtige Eidgenossenschaft gemeinsam beantworten wolle. 3. möchte er erfahren, ob der letzte Vorschlag der Ehrengesandten zur Beilegung der bündischen Streitigkeiten ausgeschrieben werden soll (420f.) - Da die zwei Bünde den Vermittlungsvorschlag der Ehrengesandten an die Gerichtsgemeinden ausschreiben wollen, ist man bereit, mit ihnen zusammenzukommen, jedoch unter der Bedingung, dass nur über die Beschwerden und Angelegenheiten des Gotteshausbunds beraten wird. In diesem Sinne wird auch auf deren mündliche und schriftliche Replik geantwortet (421f.) - Weisungen zum Streit zwischen dem Hochgericht Oberengadin und der Nachbarschaft Zuoz wegen Unkosten aus einem Totschlag-Prozess sowie wegen eines Waldstreits (423ff.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/093.10-02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/f30b2e5c294f45589e9f9b336d4e81c1

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

03.10.1729

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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