AB IV 01/060.08 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 13.–20. Mai 1704 (13.05.1704 - 20.05.1704)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 13.–20. Mai 1704
Date
13.05.1704 - 20.05.1704
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
2./13.5.
- Forts. von 060.07: Anordnungen und Massnahmen wegen der Badereise des mailändischen Gubernatoren ins Veltlin (82ff.)
- Wegen eines Mordfalls im Münstertal sollen Nachforschungen stattfinden (84) [fortgesetzt in 060.13-01]
- Forts. von 060.05: Am nächsten Bundstag können die Abgesandten von Münstertal ihre Beschwerden wegen Wahlstreitigkeiten dem Gotteshausbund vortragen (84) [fortgesetzt in 060.11]
- Für Strassenverbesserung bei der Schlossbrücke werden 50 Gulden aus der Landeskasse bezahlt (84)
- Der französische Gesandte J. B. Graville fordert, dass man den kaiserlichen Truppen den Durchzug verweigere (84ff.)
- Der niederländische Gesandte P. Valkenier nimmt in einem Schreiben Abschied als ausserordentlichen Gesandter. (87f.) Ihm wird für seine Dienste per Rekreditiv gedankt (88f.)
- Memorial von Giovanni Battista Zoano von Bete wird an den Commissari "pro justitia" empfohlen (89)
- Die Streitsache von Alt Podestà [Agostino] Gadina – einen Prozess mit der Geistlichkeit betreffend – wird an den Commissari delegiert (89f.)
- Saläre (90)
3./14.5.
- Da nur noch die beiden Häupter des Zehngerichte- und Gotteshausbunds anwesend sind, werden alle Geschäfte dem Landrichter kommuniziert, seine Einwilligung eingeholt (90)
- Der Erzpriester von Chiavenna hat die 14-jährige uneheliche Tochter von Carlo Stampa entführen lassen. In einem Schreiben an Vater und Bruder des Erzpriesters, Filippo und Baltasaro Pestalozzi, werden diese gebeten, die Tochter zurückzubringen (90f.) [fortgesetzt in 060.09]
5./16.5.
- Der mittlere Terzier im Veltlin begehrt eine Anpassung der Grida zur Restitution der geraubten Kaufmannsgüter. Weisung an den Landeshauptmann, die Grida strikt zu befolgen (91f.)
9./20.5.
- Streit in Campodolcino wegen Wahl des Pfarrers: Interimsmässig ist vom Bischof von Como hierzu ein Fremder verordnet worden. Weisung nach Campodolcino und an den Commissari, nicht gegen die Dekrete und "sindicati" zu verstossen. Dies wird an den Landrichter kommuniziert und seine Meinung darüber erbeten (92f.)
- Beilage:
Abschrift des Ausschreibens vom 2./13.5.1704 (93–95)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/060.08
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/fa9fba65c28d4e039c0c62e1cee6b634
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
22.05.1704
Rights of use
Gemeinfrei