Objekte / Dokumente

D V/56 Nr. 06 - Hans Fatscherina und dessen Ehefrau Margretha, Tochter des verstorbenen Claus von Guscha (Mutzen), verkaufen an die Witwe Elsbeth von Siegberg einen jährlichen Zins von einem Pfund Pfennig von Lehensgütern, die von Heinrich von Siegberg verliehen worden sind, sowie von eigenen, freien Gütern für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Währung. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Zinsen bzw. Güter: 1. einen fünf Mal grossen Acker in Rofels (Rofers), genannt Bludez (Bludentz), der unten an den Fusssteig, „ännethalb“ an den Weg nach Rofels, auf der dritten Seite an das Gut von Claus Fluri von Fläsch und auf der vierten Seite an das Gut, das Richenbach pfandweise von den Herren von Werdenberg innehat, anstösst; 2. einen fünf Mal grossen Acker, das ein Erblehen von Sigbert ist, ab dem jährlich ein Zins von vier Schilling Pfennig zu entrichten ist, auf dem Gut in Montlauen gelegen, das die "heilge" Wiese von Jenins genannt wird und zehn Mannmad umfasst, der unten und „nebenzu“ an "der heiligen gut" von Maienfeld, auf der dritten Seite an den Brunnen und auf der vierten „an Perdoni“ anstösst bzw. an den Teil der Schwester, ab dem „den hailigen von Jenins“ zu entrichten ist; 3. einen eigenen, freien Acker von vier Mal, auf Montlauen gelegen, der unten an das „hailige“ Gut von Maienfeld, auf der anderen Seite an das „hailige“ Gut von Jenins und an den Brunnen, auf der dritten Seite an den Kirchweg, der nach Maienfeld führt, und auf der vierten Seite an das Gut der Schwester des Hans Fatscherina anstösst; 4. eine eigene, freie Wiese von zwei Mannmad im Tristel, die „ainhalb“ an Fadellen, unten an das Gut der Base Nikin, auf der dritten Seite „ab nebenzu“ an das „gen“ Mondschwick (Montzwik) gehörende Gut und oben an die Bowigen Wiese anstösst; 5. eine eigene, freie Wiese von einem Mannmad, in der Bowigen Wiese gelegen, die auf einer Seite an das Gut des Bruders Christen, auf einer anderen Seite an das Gut der Nesa, Schwester des Hans Fatscherina, auf der vierten Seite bzw. oben an die Allmend und das dem Bruder Cristen und der Schwester Nesa gehörende Gut anstösst; 6. alle von Margretha geerbten, in Rofels gelegenen und zu einem Drittel eigenen Güter, bei denen es sich um Rebland, Wiesen und anderes Nutzland handelt, die von „der Schimonin“ von Fläsch gekauft worden sind und oben an das Gut des Klosters Pfäfers, auf einer andern Seite an das Gut des Schmieds von Rofels, unten an das Gut des Sifrids von Fläsch anstossen. Die Verkäufer haben das Recht, die Güter gegen einen jährlichen Zins von einem Pfund Pfennig Konstanzer Währung zu bewirtschaften. (01.12.1447)

Teilen

Hilfe Suche