Form und Inhalt
27.8.
- Begrüssung (225)
- Den Ehrengesandten aus Zürich und Bern, abgeordnet zur Vermittlung zwischen den drei Bünden, will man – nach Prüfung des Kreditivs – durch eine Deputation begrüssen. Gemäss seinem Wunsch wird nachmittägliche Audienz erteilt (225ff.)
- Der genannte Gesandte spricht nicht nur mündlich vor, sondern reicht auch einen schriftlichen Vorschlag ein mit der Bitte, diesen den Gerichtsgemeinden zu unterbreiten. Die Häupter willigen dazu ein (227ff.)
- Saläre (230)
Beilagen:
- Abschrift des Ausschreibens des Gotteshausbunds vom 1./12.8.1728 (233–256a)
- Abschrift des Ausschreibens des Oberen Bunds und Zehngerichtebunds vom 1./12.8.1728 (256b–274)