AB IV 01/014.20 - Verhandlungen der Häupter und Standesräte der Drei Bünde vom 8.–17. Januar 1627 (08.01.1627 - 17.01.1627) AB IV 01/014.20



Objekte / Dokumente

AB IV 01/014.20 - Verhandlungen der Häupter und Standesräte der Drei Bünde vom 8.–17. Januar 1627 (08.01.1627 - 17.01.1627)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und Standesräte der Drei Bünde vom 8.–17. Januar 1627

Datum

08.01.1627 - 17.01.1627

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

8.1. - Bericht des Gesandten bei der Eidgenossenschaft (176f.), die (konfessionell) unschlüssig ist hinsichtlich des Friedens von Monzon. Die dort anwesenden französischen Botschafter haben dringend zur Annahme aufgefordert (177) - Der Obere Bund beklagt sich darüber, dass der (kleinere) Zehngerichtebund gleich viele Standesräte zähle. (178) Die mitklagende Gerichtsgemeinde Lugnez wird aber ermahnt, beim Mehrheitsbeschluss zu verbleiben - Die Gerichtsgemeinde Misox wird gemahnt, weil ihr gewählter Standesrat, Kaspar von Molina, sich noch niemals an den Versammlungen beteiligt habe. (179) Gleichzeitig werden die Misoxer wegen den ungebührlichen Zollsteigerungen gerügt - Die Abwesenheit von Standesrat Landvogt NN von Juvalta wird entschuldigt (179) 9./19.1. - Der Zoll von Chiavenna soll fortan in Chur eingezogen werden (180) - Betreffend der Zollrückstände der Churer Faktoren zeigt man sich kulant, beharrt indes auf ein genau geführtes Verzeichnis. (180) Zur betreffenden Kontrolle wird eine Kommission erwählt 10./20.1. - Die versammelten Standesräte sollen zusammen bleiben und auf die Rückkehr der Gesandten warten (181) 11.1. - Berichterstattung des Gesandten bei Graf de Coeuvres im Veltlin (182) - Mündlicher Vortrag von Dolmetscher Molina, dass der Standesrat den Vertrag von Monzon annehmen solle mit Tribut-Entschädigung von 25'000 fl. pro Jahr (182) - Diese Vorschläge sollen zuhanden der Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden mit Verweis darauf, dass bis zur Ratifizierung französische Truppen an der Luziensteig und im Unterengadin bleiben würden (182) - Ein Entwurf des Veltliner Freiheitstraktats gegen Tributzahlungen (sog. Parisischer Traktat) wird vorgetragen. (183) Dieser Vertragsentwurf soll an die protestantischen und katholischen Eidgenossen kommuniziert werden 12.1. - Wegen des französischen Angebots für Musketen und Munition soll geklärt werden, ob dafür Bezahlung vorgesehen sei; ebenso für die Rückführung von Geschützen aus dem Veltlin (184) - Verlesung des Traktats von Rom zwischen Frankreich und Spanien wegen der Festungen im Veltlin (184) 13.1. - Die Abreise der Gesandtschaft nach Paris wird fixiert (185) - Neuerlicher Protest von Oberst Johann Guler, dessen Teilnahme aber unerlässlich ist (185f.) - Der Commissari in Chiavenna und die Podestà in Bormio und Piuro sollen sich in Sicherheit bringen (186) 14.1. - Eine Kommission soll prüfen, welche Schriften an die Gerichtsgemeinden geschickt werden sollen. (187) Die Gemeinden sollen darüber ihr jeweiliges Bundshaupt informieren 15.1. - Die Instruktionen für die Gesandtschaft nach Paris werden aufgesetzt (188) 16.1. - Dr. Jakob Schmid von Grüneck soll sich zusätzlich an der Gesandtschaft beteiligen, obwohl er bei Graf de Coeuvres "nit sonderlich angenemm seye" (189) - Klärung der Waffenrückgabe mit Graf de Coeuvres (189, 190–191 leer) - Über das gerichtsgemeindliche Ausschreiben kann sich der Graf bei seiner Durchreise selber versichern; dabei sollen auch andere "Partikularitäten" geklärt werden (192) - Der Abzug der Truppen aus dem Veltlin soll in Etappen, d. h. in kleinen Gruppen, erfolgen (192) 17.1. - Französisches Empfehlungsschreiben für Oberst Johann Guler (193) - Die Puschlaver sollen Waffen und Geschütze aus dem Veltlin in ihr Gebiet transportieren (193) - Einberufung des gesamten Standesrats zur Ankunft von Graf de Coeuvres (193)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/014.20

Bemerkungen

S. 190 + 191 leer

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/fcad106305484174bc5e21e8248e1d3b

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

19.01.1627

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

Navigation

​
de
Das Portal
Geschichten
Themen
Veranstaltungen
Institutionen