Form und Inhalt
12./22.1.
- Die Differenzen zwischen NN Marchet und der Gemeinde Bergün wegen Syndikatoren-Geld sollen gütlich bereinigt werden, ansonsten die Behörde in Tiefenkastel einschreiten solle (20)
13./23.1.
- Die Streitigkeiten zwischen Zizers, Trimmis und Igis einerseits und Untervaz andererseits wegen entwendetem Korn sollen gütlich oder sonst durch die Gerichtsbehörden in Chur geregelt werden (29f.)