Lange vor den Corona-Massnahmen – ein Erlass von 1680 zum Seuchenschutz

Wer erinnert sich noch an all die Massnahmen gegen Corona? Im Frühjahr 2020 mussten in der Schweiz Geschäfte, Bars, Restaurants, gar Gotteshäuser schliessen, der Grenzverkehr wurde stark eingeschränkt, der Bundesrat regierte das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg mittels Notrecht.

Neu waren solche epidemiologischen Vorkehrungen nicht. Davos etwa beherbergte um 1900 rund 16 000 Kurgäste. Die meisten suchten im Höhenklima Heilung von der Tuberkulose. Bei Gästewechseln mussten die Zimmer nach Gesetz desinfiziert werden. Und wer husten musste, sollte einen «Blauen Heinrich» verwenden, einen Spucknapf.

Weit drastischer waren die Massnahmen, die im Vorgängerstaat von Graubünden, im Freistaat Gemeiner Drei Bünde, im August 1680 beschlossen wurden. Davon kündet ein Edikt, das in der Kantonsbibliothek Graubünden aufbewahrt wird. Dem Erlass zufolge einigten sich die Vertreter der Drei Bünde, Seuchenwächter an der Grenze aufzustellen. Wer die Grenze passieren wollte, benötigte fortan eine sogenannte Bollette, eine Gesundheitsbescheinigung. Weder ein- noch durchreisen durften etwa Menschen aus Niederösterreich, Ungarn oder Sachsen sowie Bettler und Vagabunden. Der Grund für die Massnahmen? Die Angst vor der Pest. Und diese Angst sass tief. Frühen Schätzungen zufolge sollen in Graubünden allein um 1630 rund 20 000 Menschen der Pest zum Opfer gefallen sein – bei einer Gesamtbevölkerung von 70 000 Menschen.

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