Drei Bünde fürs Leben - Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde»

Am 23. September 1524 schlossen sich drei Bünde zusammen. Das Ereignis und die näheren Bedingungen des Zusammenschlusses sind im Bundsbrief bezeugt. An dieser Pergamenturkunde, die heute im Staatsarchiv Graubünden aufbewahrt wird, hängen die Siegel der Drei Bünde sowie diejenigen des Herren von Rhäzüns und des Abtes von Disentis.

Die wichtigste Bestimmung des Bundsbriefs sieht vor, dass kein Bund ohne das Einverständnis der anderen einen Krieg beginnt. Weiter garantiert der Bundsbrief gegenseitige Hilfe und Beistand, den Schutz der Strassen und den freien Handel. Allfällige Streitigkeiten zwischen den Bündnispartnern sollen durch Schiedsverfahren geschlichtet werden. Das alles wird ohne zeitliche Befristung "auf ewig" vereinbart.

Abgeschlossen wurde der Bundsbrief im Wesentlichen durch die Gemeinden der Drei Bünde. Bei ihnen handelte es sich um Gerichtsgemeinden mit eigener Gerichtsbarkeit. Sie waren also die eigentlichen Bündnispartner von 1524, und sie spielten dann auch die Hauptrolle im Freistaat der Drei Bünde, der ab 1524 als eigenständiges Staatswesen bestand. Aus dem Freistaat sollte schliesslich der in die Schweiz integrierte Kanton Graubünden entstehen.

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