AB IV 01/001.12-02 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz ab 11. Januar 1569 (11.01.1569)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz ab 11. Januar 1569
Date
11.01.1569
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Forts.: Zu Klärung des Kaufs der Herrschaft Haldenstein werden neun Verordnete bestimmt, die Bürgschaftsansprüche von H. Nasal sollen drei andere Verordnete prüfen (95)
- Zu den Erbrechten von Personen aus Valchiavenna im Herzogtum Mailand wird der vorgängige Abschied erneuert (95)
- Forts. von 001.03-02: Die Streitigkeiten zwischen Tirano und Puschlav wegen San Romerio sollen von der Kompetenz des Gotteshausbunds an alle Gerichtsgemeinden übergehen (96) [fortgesetzt in 001.17]
- Dr. Konrad von Planta wird zum Erzpriester von Sondrio gewählt; auch der Sohn von Junker Jakob Ninguarda erhält eine Pfrundstelle (96)
- Die Familie Vertemate soll die in Piuro gepfändeten Waren der Händler Annoni freilassen, da noch ein Rechtshandel in Leipzig offen sei (96)
- Der Sohn von Dr. Ciprian NN wird als legitim anerkannt (96)
- Die Revisionsurteile des Commissari zu einem Erbstreit werden annulliert, die Witwe von Guglielmo Gueriolla erhält für Neuordnung ein Jahr Frist (96)
- Auf Antrag des Junkers Jakob Ninguarda wird ein Meister zu Besichtigungen ins Bergell delegiert (97)
- Wegen des Gefangenen aus Piuro in Vincenza (I) und wegen der Bewaffneten bei Bocca d'Adda wird in Mailand interveniert (97)
- Zur Sicherung der Wuhren entlang der (Adda?) darf kein Allmendland mehr verkauft werden (97)
- Im Alpstreit zwischen der Adelsfamilie Foliani und der Gemeinde Bormio werden die Verträge der Erstgenannten geschützt (97)
- Zwecks Testaments kann Junker Josef Mohr Kundschaften in Bormio aufnehmen (97)
- Der Zinsstreit für ein Haus in Bormio wird geregelt (98)
- Forts.: Der Rechtsstillstand zwischen der Familie Venosta und den Nachbarn von Grosio wird aufgehoben und stattdessen die Exekution verfügt (98)
- Die Gefangennahme des Prädikanten Francesco Cellario sollen die (Rechnungs-)Kommissäre im Veltlin untersuchen. Ins Kloster Morbegno dürfen keine neuen Mönche aufgenommen werden (98)
- Alle fremden Personen (im Veltlin) sollen sich für ihren Aufenthalt "vertrösten" bzw. Bürgschaft leisten (98)
- Die Dekrete zu den Feiertagen werden erneuert (98)
- Graf Ulysses Martinengo darf sich einbürgern lassen (98)
- Aus Italien gewiesene Glaubensflüchtlinge will man aufnehmen, landesverwiesene Verbrecher aber nicht (99)
- Um den Unterhalt der Ehefrau und der Kinder von F. Cellario sollen sich ebenfalls die (Rechnungs-)Kommissäre sorgen (99)
- Über die Verkäufe des Meisters Michele NN in Tirano kann der dortige Podestà selbständig entscheiden (99)
- Forts. von 001.07-01: Die Strafgerichtsgelder aller Personen aus dem Engadin und Münstertal sollen summiert und von den Jahrgeldern zurückbehalten werden (99)
- Graf Ulysses [Martinengo] erhält eine Empfehlung nach Brescia (99)
- Zu den Problemen mit den Bettlern wird der sieben-örtigen Eidgenossenschaft geantwortet (99)
- Wegen des Totschlags in Teglio soll der dortige Podestà – gemäss Statuten – den Prozess eröffnen (99)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/001.12-02
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/0008badbb0fd4f408521b49438f77279
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
13.01.1569
Rights of use
Gemeinfrei