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AB IV 01/007.25 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 11.–12. Juni 1593 (11.06.1593 - 12.06.1593)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 11.–12. Juni 1593
Datum
11.06.1593 - 12.06.1593
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
11.6.
- Die Kosten, die wegen der neun Banditen entstanden sind, sollen von der gesamten Talschaft Veltlin bezahlt werden (225)
- Die Amtsleute dürfen ihr Gesuch um Verstärkung des "Aufritts" auf die Gerichtsgemeinden ausschreiben, sofern die zwei anderen Bünde dies auch bewilligen (225)
- Ulysses Cappell von Traona möchte, dass seine "liberation" bestätigt wird. Sein Anliegen wird stillgestellt bis auf nächste Zusammenkunft der Drei Bünde (225)
- Empfehlungsschreiben für Lorenz Adrian von Schams an die Republik Venedig (225)
- Sofern die zwei Bünde einwilligen, wird Bartolomeo Trusin von Grosio ein Stillstand gegen die Brüder Venosta vergönnt (225)
- Die Eheangelegenheit von Gaudenz Tscharner wird verschoben (226)
- Die drei Spruchleute sollen sich dem Streit zwischen den Nachbarn von Untervaz und Trimmis nochmals annehmen und beide Parteien verhören. Bei ihrem Urteilspruch soll es dann bleiben (226)
- Ammann Jan Martin soll das ihm zustehende Geld beim amtierenden Podestà von Traona einziehen (226)
- Bürgermeister NN Bavier kann die Bezahlung für seinen letzten Ritt beim Landeshauptmann einziehen (226)
12.6.
- Wegen der Streitigkeiten in Lavin um die Dorfmeister-Ämter wird ein Rechtstag im Münstertal angesetzt (227)
- Im Streit zwischen Noli von Scharans und Jan Bonifazius von Fürstenau wird die umstrittene Eheschliessung bekräftigt (227)
- Die Ehe zwischen dem Sohn von Gaudenz Tscharner und Anna Peter Calgèr, beide von Tumegl/Tomils, wird annulliert, da es keine Zeugen dafür gibt (227)
- Ebenso wird die Ehe zwischen NN Aliesch von Chamus-ch und Barbara "Curauwi" aufgelöst (228)
- Im Streit zwischen dem Stift Chur und der Nachbarschaft Zizers wegen der Gastwirtschaft an der Zollbrücke wird das vorgängige, parteiische Urteil annulliert. Die Parteien sollen den Rechtsweg gemäss Bundsbrief beschreiten (229)
- Die Erben des ehemaligen Bischofs Beatus a Porta werden hinsichtlich verschiedener Rückforderungen zu Recht gewiesen (229)
- Forts. von 007.15: Die Forderungen der Gotteshausleute in Lantsch/Lenz werden aufgeschoben, bis der bischöfliche Landvogt bereit ist (229)
- Zu den Streitigkeiten der Nachbarn von Mon, von Oberhalbstein und von Tiefencastel wird ein Rechtstag in Bergün angesetzt (230)
- Ein armer Bauer von Traona fordert, dass seine Gläubiger nicht das Vermögen seiner Frau "molestieren" sollen. Das Geschäft wird bis zur nächsten bündischen Versammlung eingestellt (230)
- Empfehlungsschreiben für den Vetter von Jakob von Planta nach Zürich wegen des Stipendiums (230)
- Urteilsbestätigung zwischen Dr. NN Ruinelli und Friedrich von Salis zum einen sowie Augustin von Salis zum anderen (230)
- Im Streit in Guarda wegen der Ammannschaft sollen die beteiligten Nachbarschaften zusammenkommen und ihre Ämter besetzen. Falls ihnen dies nicht gelingt, wird ein Rechtstag im Münstertal angesetzt (231)
- Zwischen einem "armen" Mann und den Nachbarn von Tiefencastel sollen die Gerichtsbehörden im Oberhalbstein urteilen (231)
- (Katholische) Kirchgemeinden dürfen nur Priester annehmen, die vom Bischof examiniert wurden (231)
- Protestschreiben an den Erzherzog wegen Zollerhöhung in Finstermünz (231)
- Der Freiherr von Haldenstein und das Stift Chur sollen je zwei Männer wählen, die zusammen mit dem Obmann vermitteln (231)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/007.25
Bemerkungen
S. 232–234 leer
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/1f5abb65fd6b490f85bfde81bd0a32d5
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
14.06.1593
Nutzungsrechte
Gemeinfrei