AB IV 01/002.12 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 24. November 15[73?] (24.11.1573) AB IV 01/002.12



Objekte / Dokumente

AB IV 01/002.12 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 24. November 15[73?] (24.11.1573)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 24. November 15[73?]

Datum

24.11.1573

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil; Datierung unsicher

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Unkosten- und Vogtrechnungen von Hauptmann NN von Planta und Balthasar von Planta werden geregelt (45) - Kaspar von Salis klagt wegen einer Bürgschaft für das Stift Chur. Er darf sein Anliegen ausschreiben lassen (45) - Der Bischof von Chur soll Bürgermeister Marti Ambrosi das geliehene Geld zurückerstatten (46) - Forts. von 002.10: Die Nachbarschaften von Ob Fontana Merla und Zuoz sollen nicht ausserhalb des Gotteshausbunds Recht suchen, sondern ihre Beschwerden schriftlich den Gerichtsgemeinden des Gotteshausbunds vorbringen (46f.) - Forts. von 002.11: Hauptmann Regett von Planta klagt gegen Hans Jakob von Capol wegen Rechtsöffnung (47, fragmentarisch) [fortgesetzt in 002.13] - Die Stadtknechte werden für ihre Ritte zur Eidesaufnahme ausbezahlt (48) - Forts.: Im Streit zwischen Zuoz und den Nachbarschaften Ob Fontana Merla mahnen die zwei Bünde den Gotteshausbund, den Streit endlich zu beenden, ansonsten sie Mitte Mai «mit dem rechten fürfaren" wollen (48) [fortgesetzt in 002.13] - Verordnung zur Wahl des Vicari (48) - Der Vater von Dionys von Stampa erhält 50 Kronen für Dienstleistungen auf dem Schloss Fürstenburg (48) [Dieses Traktandum wird bei Jecklin, Materialien, Nr. 934, auf den 5. Februar 1574 datiert]

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/002.12

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/2816b0324c9d4f89b30c821db3148c8a

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

26.11.1573

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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