Objekte / Dokumente
AB IV 01/007.20 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 3. Juni 1592 (03.06.1592)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 3. Juni 1592
Datum
03.06.1592
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Empfehlungsschreiben für den Bruder von Pfarrer Jacob Justa von Chamues-ch nach Zürich (162)
- Forts. von 007.10: Wenn sich der landesfürstliche Erzherzog nicht innert Monatsfrist dem Streit der Gotteshausleute in Belfort annimmt, sollen diese selbst Gericht halten (162)
- Zwischen dem Bischof von Chur und den Verantwortlichen im Münstertal wird die Bezahlung der Kriminalkosten geregelt (162)
- Zum Streit zwischen Anton Mohr und Josef Luzi sollen vier Rechtsprecher ernannt werden (163); ausserdem wird Nutt Tscharletta dazu verpflichtet, Anton Mohr eine gewisse Geldsumme zu bezahlen (163)
- Da dem erzherzoglichen Landesfürsten eine Frist von einem Monat eingeräumt wird, soll die Streitsache von Ammann Peter Bossi von Surava ebenso lange ruhen (163)
- Im Streit zwischen Ammann Peter Fallet und der Gerichtsgemeinde Bergün wird ein Rechtstag in Zuoz angesetzt (164)
- Urteilsannullation für die Erben von Christoffel Gaudenz (164)
- Bestätigung des vorgängigen Abschieds im Streit zwischen Ammann Antoni NN von Obervaz und Amann NN Nuttin (164)
- Die Nachbarn von Ardez dürfen wegen der neuen Strasse Zölle auf Pferde (Saum- und Reitpferde) und Ochsen erheben; ebenso die Gerichtsgenossen von Ob Puntalta (164f.)
- Rechtsöffnung vor ein unparteiisches Kriminalgericht für Jan Zanata von Unter Val Tasna (165)
- Die zuständige Gerichtsgemeinde wird über die "Liberation" von Ziprian Prevost orientiert (165)
- Die Erbstreitigkeiten zwischen Bartholomäus NN von Scharans als Vogt der Tochter von Peter Fritz von Avers und ihren Geschwistern werden entschieden (165)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/007.20
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/2ffecb355c2449a3b806bcb030928141
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
05.06.1592
Nutzungsrechte
Gemeinfrei