AB IV 01/142.03-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776 (12.03.1776 - 13.03.1776) AB IV 01/142.03-03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/142.03-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776 (12.03.1776 - 13.03.1776)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776

Datum

12.03.1776 - 13.03.1776

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Französisch , Italienisch , Latein

Form und Inhalt

1./12.3. - Es werden verschiedene Schreiben verabschiedet, so an den kaiserlichen Gesandten zum Erbfall in Meran (182ff.), an den Bischof von Como zur Abtei Piona/Vallate (184f.) und an den Podestà von Traona zur Streitsache Delfini (185f.) - Landammann NN Schatz von Schanfigg retourniert freiwillig Anteile von Amtsspesen aus Bormio (187) - Forts. von 142.01: Dr. [Giacomo] Ottini fordert Abschrift des Inventars der Hinterlassenschaft von Giovanni Battista Casolari. (187f.) Die Beratungen zu diesem Streitfall werden allerdings vertagt [fortgesetzt in 142.07] - Forts.: Zu den Streitigkeiten zwischen den Kapuzinern in Chiavenna und P. Osteiner wird das vorgängige Dekret erneuert wird (188) [fortgesetzt in 142.09-04] - Fünf Privatpersonen bitten um Aufnahme als Untertanen, was vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Genehmigung bewilligt wird (188f.) - Forts.: Nach Prüfung der Vollmacht von Martin Trepp als Vertreter des Generalmajors J. Chr. F. Schmid kann ihm der Geleitbrief ausgestellt werden (189) - Der Erzpriester Fillippo Lumaga wehrt sich gegen Einmischung der katholischen Pfarrgemeinde ("universitas") Chiavenna. (190ff. mit Beilagen 197f.) Diese Streitigkeiten müssen zuhanden der Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden (203f.) - Die Abrechnungen zu den Annatengeldern werden approbiert (204) - Stellungnahme der Grafschaft Bormio zum "confront" gegenüber dem Landeshauptmann (204ff.) - Deputierte aus Bormio beschweren sich über die Unkosten für die Grenzbereinigungen. (207f. mit Beilagen) Davon werden sie tatsächlich freigesprochen (212) 2./13.3. - Abschrift der Vollmacht von Generalmajor J. Chr. F. Schmid für Martin Trepp (213f.) - Forts. im Streit zwischen Ottini und Casolari: Die Inventarliste soll beiden Parteien vorgelegt werden, die restlichen Verfügungen bleiben in Kraft. (213ff.) Daraufhin wird Appellation angedroht - Der obere Terzier (d. h. Tirano) wird ebenfalls von Unkosten der Grenzbereinigung befreit (216f.) - Der Talkanzler von Valtellina bittet um Errichtung eines neuen Kollegs anstelle der aufgelösten der Jesuiten. (218f.) Dies will man grundsätzlich unterstützen, nebenbei wird die nicht erfolgte Übersetzung getadelt - Um Erlass einer Galeerenstrafe sollen sich die Häupter kümmern (219) - Die neuen Postbotentarife werden verabschiedet und zum Druck weitergeleitet (220) - Azzo Guicciardi erhält 400 Lire aus den Effekten der Jesuiten (220) - Bitte von M. Trepp namens des Generalmajors um Auszug der Mehren wird abgeschlagen (220f.) - Forts. von 141.07: Wegen der Grenzverletzungen durch den mailändischen Zollknecht wird nochmals an den kaiserlichen Gesandten geschrieben (222) - Korrektur einer irrtümlichen Amtsbezeichnung (227f.) - Ermahnungsschreiben an die Gemeinde Haldenstein wird verabschiedet (223f.) - Schreiben an den kaiserlichen Gesandten wegen Beschlagnahmen von Chr. Sprecher von Bernegg in Feldkirch (224ff.) - Instruktionen für den regierenden Commissari zu den kirchlichen Streitigkeiten in Chiavenna (227ff.) - Sitzungsende (230)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/142.03-03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4024277dbf1642b5b56a40b15a1211cd

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

15.03.1776

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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