AB IV 01/097.01-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735 (09.03.1735 - 11.03.1735) AB IV 01/097.01-04



Objekte / Dokumente

AB IV 01/097.01-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735 (09.03.1735 - 11.03.1735)

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Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735

Datum

09.03.1735 - 11.03.1735

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

26.2. [bzw. 9.3.] - Dem kaiserlichen Gesandten wird mitgeteilt, dass man zur Bestrafung der verbotenen Werbungen eine Untersuchungskommission beauftragt habe. (86f.) Dafür bittet man ihn um Auszahlung der Pensionsgelder und freie Einfuhr von Getreide - Erst nach Androhung von Strafmassnahmen kann die Expertise der Bluzgermünzen durchgeführt werden (87f.) - Forts.: Graf Johann Stefan von Salis als ehemaliger Podestà von Tirano soll das päpstliche Monitorium wegen der Brüder Negri nicht weiter beachten. Vielmehr will man dagegen beim Nuntius in Luzern protestieren (88ff.) - Zusätzlich sollen Verordnete mit dem Bischof von Chur darüber sowie zum Konkordat mit Como beraten (90f.) - Nachträgliche Vereidigung eines Syndikatoren (91) - Gesuch von Valentino Merizzi um Waffentrage-Lizenz wird abgelehnt (91) - Der französische Botschafter J-L. de Bonnac meldet, dass Hauptmann NN Davatz als Dolmetscher entlassen worden sei (91f.) 27.2. [bzw. 10.3.] - Der Priester NN Borelli beschwert sich über die Sentenz des Commissari im Streitfall mit den Schwestern Casanova. (92f.) Darum sollen sich die Syndikatoren kümmern - Für die Entschädigungen der aufgestellten Grenzwächter im Unterengadin müssen spezifizierte Abrechnungen geliefert werden (93f.) - Forts. von 096.08-04: Verordnete berichten über die Gespräche mit dem Churer Bischof wegen der Begräbnisse ungetaufter Kinder. Dabei zeigt sich dieser sehr entgegenkommend. (94f.) Die Katholiken in Sagogn und Falera werden zu einer gütlichen Einigung aufgerufen [fortgesetzt in 097.10] - Nach Eingang eines Schreibens des kaiserlichen Gesandten werden ihm die Akten zur Untersuchungskommission weitergeleitet. (97f.) Es wird nochmals auf die Pensionen und Passöffnungen hingewiesen - Das eingetroffene Schreiben des Sekretärs A. Sablonière muss übersetzt werden (98) - Der Aktuar soll ein Konzept für neue Münztaxen ausarbeiten (98) 28.2. [bzw. 11.3.] - Spesenrechnung für eine Geschäftsreise nach Tarasp anno 1731 (99) - Das Schreiben an den kaiserlichen Gesandten wird verabschiedet (99) - Forts.: Die Verordneten beim Bischof melden, dass dieser den Nuntius zugunsten des Konkordats mit Como bereits kontaktiert habe. (99ff.) Wegen des päpstlichen Monitoriums empfiehlt er Einflussnahme über den Nuntius - Zur Neulancierung der Konkordatsverhandlungen werden Deputierte erwählt, wegen der falschen Voraussetzungen zur Errichtung des Monitoriums wird an den Nuntius geschrieben (102f.) - Zur Vereidigung von zwei Syndikatoren wird eine letzte Frist angesetzt (104) - Die vom Aktuar erarbeiteten Münztaxen werden verabschiedet und zum Druck übergeben (104ff.) - Auf die übersetzte Einlage von A. Sablonière wird mit Ärger über solche Einmischungen in Landesangelegenheiten reagiert (112f.) - Gegenüber der Republik Venedig können die Häupter eigenständig antworten (113f.) - Eingegangenes Schreiben des Gesandten P. von Wolkenstein wird zur Kenntnis genommen (114) - Alte Beschwerde wegen Büssung für zu späte Vereidigung als Commissari wird abgewiesen (115) - Schluss mit Regelung, dass die Saläre aus den Zolleinnahmen gedeckt werden sollen (115) Nachträge: - 29.2./12.3.1735: Die drei Häupter genehmigen das Protokoll und markieren die Ausschreibe-Punkte (115) - Das Patent für Kriegskommissär J. Pellizzari wird dreifach besiegelt (116)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/097.01-04

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/49254eb5b8dd42e8b15c0c2412104b94

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

13.03.1735

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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