AB IV 01/142.03-02 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776 (07.03.1776 - 11.03.1776) AB IV 01/142.03-02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/142.03-02 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776 (07.03.1776 - 11.03.1776)

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Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 29. Februar bis 13. März 1776

Datum

07.03.1776 - 11.03.1776

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Italienisch

Form und Inhalt

25.2./7.3. - Audienz für G. Del Bondio, wobei sich dessen Rechtsvertreter gegen juristische Folgen absichert; ebenso der Rechtsanwalt von F. Gianotti (127) [fortgesetzt in 142.09-03] - Der Aktuar bzw. Bundsschreiber soll ein Orientierungsschreiben zum "Holländischen geschäfft" zuhanden des Stands Bern anfertigen. (128f.) Auch Oberst Baptista von Salis soll informiert und verdankt werden (129) - Bitte um Empfehlung für die Erbschaft eines Geistlichen in Meran, die an den kaiserlichen Gesandten weitergeleitet wird (129ff.) [fortgesetzt in 142.09-02] - Stefano (Giuseppe) Fontana aus Morbegno bittet um Anerkennung als Notar, was ihm bewilligt wird (135) - Eingabe der Grafschaft Bormio zu den Miliztruppen, wozu man keine Änderungen wünscht (136f.) - Guglielmo Pedretti bittet um Anerkennung als Notar. (137f.) Hierzu sollen vorerst die Konsule von Val San Giacomo Abklärungen vornehmen [fortgesetzt in 142.05] - Pietro Osteiner will eine Bestätigung für den Landtausch mit den Kapuzinern in Chiavenna, wobei sich Letztgenannte dazu äussern sollen (139ff.) - Schreiben des Bischofs von Como wegen der Abtei Piona/Vallate (142f.) - Forts.: Beratungen über Streitsache G. B. Delfini, wobei man die bestehenden Dekrete bestätigt und nach Traona übermittelt (144) 27.2./9.3. - Die Nachfolge für den Büntenammann in der Landvogtei Maienfeld wird geregelt; beiliegend Rücktrittsschreiben von J. P. Enderlin (145f.) - Das Schreiben an Oberst Baptista von Salis wird verabschiedet und mitprotokolliert. (147f.) Bemerkung, dass dasjenige nach Bern bereits vorher [oben S. 87f.| protokolliert worden ist - Die Zivilbehörden von Valchiavenna fordern Änderungen bei der Patentvergabe an die Miliz (148ff.); ebenso die Behörde in Val San Giacomo (151ff.). Der entsprechende Rekurszug wird bewilligt (155) - Die Nachbarschaft Piateda fordert Erneuerung eines Rechtsentscheids von 1775 (156) - Anmeldeschluss für Memoriale (156) - Die Legalität der Wahl des Büntenammanns wird bestätigt (156) 29.2./11.3. - Martin Trepp als Agent von Generalmajor J. Chr. F. Schmid fordert einen Auszug der Mehren, was ihm unwillig bewilligt wird; der mitgeforderte Geleitbrief wird ihm verweigert (157f.) - Alt Bundslandammann Christoffel Sprecher von Bernegg bittet um Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dem Stadtammann von Feldkirch. (158ff.) Es wird ihm volle bündische Hilfe zugesichert [fortgesetzt in 142.11-02] - Dr. Francesco Paravicini will den Zivilprozess gegen NN Stampa einstellen lassen. (174ff. mit Beilage) Dies wird ihm erlaubt - Freiherr Johann Luzi von Salis-Haldenstein beschwert sich über Widerstände seiner Untertanen. (179ff.) Dazu erhalten Letztgenannte eine Ermahnung, die gemäss Bemerkung unten [S. 223ff.] protokolliert wird - Beratungen über das eingetroffene Schreiben des Bischofs von Como werden verschoben (181) - Antonio Hiacinto Lavizzari bittet um Bestätigung eines Kaufgeschäfts; ebenso Minister Ulysses von Salis-Marschlins. (181f.) Dies wird beiden unter Vorbehalt der "aggravatoria" genehmigt - Vertreter aus Valmalenco erhalten Beglaubigung eines vorgängigen Rechtsentscheids (182)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/142.03-02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/52b0b370cf2c49b59d66d4f4459d0075

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

13.03.1776

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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