Form und Inhalt
23.5.
- Laut Aufnahme der gerichtsgemeindlichen Mehren sollen die Beschlüsse der ausserordentlichen Standesversammlung besiegelt werden. (87f.) Dies wird der Standeskommission mitgeteilt mit Bitte um konkrete Anleitungen für die ausgehende Korrespondenz
- Ein Standeskommissär beruft die drei Häupter zur Vereidigung des Podestà von Traona (88)
24.5.
- Anweisungen der Standeskommission zu den Besiegelungsformalitäten. (89) Gegen die vorgesehene einseitige Besiegelung wehrt sich der Bundspräsident (90)
- Salärordnung (90)
28.5.
- Die Häupter werden zur ausserordentlichen Standesversammlung gerufen (90)
2.6.
- Standesdeputierte legen verschiedene Dokumente zur Besiegelung vor (90f.)
- Eingegangene Schreiben aus Zürich und Bern werden an diese Deputierte überreicht (91)
- Dekret mit Vorschriften zur Besiegelung und zur Korrespondenzführung zuhanden der Standesversammlung, das nicht abgeliefert worden ist (91)
- Die Standesdeputierten retournieren originale Korrespondenzen (91)
4.6.
- Verschiedene Schreiben werden approbiert und an die Standesversammlung weitergeleitet (91)
5.6.
- Warnungen aus dem Münstertal, die an den Vorsitzenden der Standesversammlung weitergesandt werden (92)
- Retournierte Korrespondenz kann verschickt werden (92)
- Saläre (92)