AB IV 01/002.10 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13.–20. Juni 1573 (13.06.1573 - 20.06.1573) AB IV 01/002.10



Objekte / Dokumente

AB IV 01/002.10 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13.–20. Juni 1573 (13.06.1573 - 20.06.1573)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13.–20. Juni 1573

Datum

13.06.1573 - 20.06.1573

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

13.6. - Ein Ehepaar im Unterengadin, das zu Bett und Tisch geschieden wurde, wird vollständig geschieden, ohne Erlaubnis zur Wiederverheiratung (57) 14.6. - Fort. von [002.09: Die Streitigkeiten zwischen Zuoz und den übrigen Nachbarschaften des Oberengadins wegen der Ehegerichtsbarkeit werden an ein Schiedsgericht überwiesen (57) [fortgesetzt in 002.12] - Die Streitigkeiten zwischen den Nachbarn von Latsch und Bergün sollen gerichtlich fortgeführt werden (57) - Nach Beschwerden der Bürgerschaft von Chur wird beschlossen, dass der Bischof und seine Amtsleute sich betreffend Forderungen in der Stadt verantworten lassen sollen (57) - Auf den Antrag von "Jo. Santhoni" kann nicht eingegangen werden (57) 19.6. - Die Versicherung der Bürgschaft von Kaspar von Salis zuhanden seines Vetters, Erzpriester Bartholomäus von Salis, wird ausgeschrieben (58) - Dr. NN Ruinelli fordert namens seines Vetters [oder Vaters?] eine "Verehrung" seitens der Stadt Chur, welche ihm erneut abgeschlagen wird (58) - Neuerliche Rechtsöffnung und Bestimmung des Gerichtsstands im Streit zwischen Hauptmann Regett von Planta und Hans Jakob von Capol (58) [fortgesetzt in 002.11] - Weisungen zum Streit zwischen Andrea von Planta und Domenig Paganin(o) (58) 20.6. - Forts. von 002.08: Die Beratungen zu den Einsitzstreitigkeiten zwischen Ramosch und Avers und Stalla werden auf den nächsten Bundstag verschoben (59) [fortgesetzt in 002.14] - Im Schuldenstreit zwischen Dionys von Stampa und dem Bischof von Chur soll letzterer bis auf Martinstag Antwort geben (59) - Kaspar della Porta kann wegen des Weinzins in Tomils die Appellation ergreifen (59) - Forts.: Regett von Planta beschwert sich über die obige Ordination wegen parteiischen Gerichts (59) - Appellationserlaubnis für NN Schanoya (?) (59) - Forts. von 002.01: Wegen des Streits um das Jahrgeld soll dieses vorerst beim Hauptmann von Fürstenburg deponiert werden. Welche Partei die rechtmässigen Ansprüche durchsetzen kann, soll es erhalten. Da Balthasar von Planta ebenfalls Ansprüche darum stellt, soll ihm dies der Bischof bezahlen (59) [fortgesetzt in 002.11] - Bergün und andere Gemeinden, die mit ihren Fähnlein ins Bergell gezogen sind, fordern Strafgelder ein (60) - Unter Vorbehalten wird neue Rechtsöffnung im Streit zwischen Jeronimus Karli und Ehefrau zum einen und Luzi "Dack" und Peter Sprecher zum anderen erteilt (60)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/002.10

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/895d41240c8b41b29f81077d0ced0d03

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

22.06.1573

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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