AB IV 01/005.13 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 21. Juli 1579 (21.07.1579) AB IV 01/005.13



Objekte / Dokumente

AB IV 01/005.13 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 21. Juli 1579 (21.07.1579)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 21. Juli 1579

Datum

21.07.1579

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Forts. von 005.08-02: Bischof entschuldigt sich: Wegen Leibesschwäche sei er noch immer in Fürstenburg und nicht in Chur. Inzwischen sollen die drei Gesandten nach Feldkirch zum päpstlichen Legaten, Feliciano Ninguarda, instruiert werden (121) [fortgesetzt in 005.14] - Das Schreiben der 13-örtigen Eidgenossenschaft, mit dem Gotteshaustag nicht fortzuschreiten, bis man nicht mit dem obgenannten Legaten gehandelt habe, wird verlesen. Gemäss Mehren wird jedoch beschlossen, ohne weitere Verlängerung fortzufahren. Darauf intervenieren die bischöflichen Anwälte und bitten um Aufschub, welcher gewährt wird (122) - Die bischöflichen Anwälte klagen gegen Christian Hartmann von Igis wegen Nutzung des bischöflichen Guts Malietta. (123f.) Der Leihenehmer soll die bischöflichen Rechte nicht beeinträchtigen - Forts. von 005.12: Urteilsbestätigung für Jacob Antoni von Stierva im Streit mit Thöni Weber, Podestà von Teglio (124, 125–126 leer) [fortgesetzt in 005.16]

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/005.13

Bemerkungen

S. 125 + 126 leer.

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/8b4a2180429946b88065baf05f9f58e7

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

23.07.1579

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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