Form und Inhalt
- Forts. von 005.08-02: Bischof entschuldigt sich: Wegen Leibesschwäche sei er noch immer in Fürstenburg und nicht in Chur. Inzwischen sollen die drei Gesandten nach Feldkirch zum päpstlichen Legaten, Feliciano Ninguarda, instruiert werden (121) [fortgesetzt in 005.14]
- Das Schreiben der 13-örtigen Eidgenossenschaft, mit dem Gotteshaustag nicht fortzuschreiten, bis man nicht mit dem obgenannten Legaten gehandelt habe, wird verlesen. Gemäss Mehren wird jedoch beschlossen, ohne weitere Verlängerung fortzufahren. Darauf intervenieren die bischöflichen Anwälte und bitten um Aufschub, welcher gewährt wird (122)
- Die bischöflichen Anwälte klagen gegen Christian Hartmann von Igis wegen Nutzung des bischöflichen Guts Malietta. (123f.) Der Leihenehmer soll die bischöflichen Rechte nicht beeinträchtigen
- Forts. von 005.12: Urteilsbestätigung für Jacob Antoni von Stierva im Streit mit Thöni Weber, Podestà von Teglio (124, 125–126 leer) [fortgesetzt in 005.16]