AB IV 01/001.19-02 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 18.–23. November 1569 (23.11.1569) AB IV 01/001.19-02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/001.19-02 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 18.–23. November 1569 (23.11.1569)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde in Chur vom 18.–23. November 1569

Datum

23.11.1569

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Der Prokurator von Tirano übergibt am 23.11.1569 die Geschäftsgewalt im Streit mit Puschlav an Hauptmann Konrad von Planta und Gallus von Mont (120) - Zitationserlaubnis für den Podestà von Piuro (121) - Im Streit zwischen Giovanni Gaudenz/Godenzi und NN Vertemate wird der vorgängige Schiedsspruch bestätigt und damit der Entscheid der (Rechnungs-)Kommissäre annulliert (121) - Die Konsule von Chiavenna sollen den Commissari bei der Kontrolle der Kornausfuhrverbote unterstützen (121) - Forts. von 001.14: Die Unkostenfolgen im Streit zwischen "pfaff" Gervasio NN und der Gemeinde Bormio sollen Verordnete regeln (121) [fortgesetzt in 003.02] - Zitationserlaubnis für Antonio Negro/Negri von Tirano (121) - Die Kornausfuhrverbote gelten gegenüber der Grafschaft Tirol nicht, da die Erbeinung mit Österreich "feilen Kauf" statuiert (121) - Ein Abgeordneter von Bergamo darf 50 Saum Korn einkaufen und ausführen. Gleichfalls kann ein Abgeordneter von Valcamonica 200 "brenta" Wein ausführen (122) - Der Landvogt von Maienfeld soll betreffend Evangelista Zanini noch auf eine Zusage warten (122) [fortgesetzt in 001.22-01] - Die Verbote zum Fürkauf von Wein im Veltlin werden erneuert (122) - Samuel Gantner darf Personen, die den Zoll an der Tardisbrücke willentlich verwehren, bestrafen (122) - Die eidgenössischen Schiffsleute rechtfertigen die erhöhten Frachttarife (122) - Eidgenössische Gesandte melden, dass die Streitigkeiten wegen der Bischofswahl erledigt seien. Als Dank für ihre Bemühungen bestehen sie mitunter auf freien Kornhandel (122) - Forts. von 001.12-01: Der Senat von Mailand setzt sich für die Forderungen der Familie Bossi und von H. Nasal zur Herrschaft Haldenstein ein. Hierzu erhält der mitbeteiligte französische Ambassador einen Aufschub (123) [fortgesetzt in 001.22-01] - Verordnung des Gotteshausbunds zum Zoll in Tinizong, wo Gabriel Buwett von Sils Pferde gepfändet worden sind (123)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/001.19-02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/93d329bfe86549c68942026e285ff4ab

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

25.11.1569

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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