Form und Inhalt
- Die Rechtsprecher des nach Chiavenna verordneten Strafgerichts sollen ihren Befehlen nachkommen, da sie vom Bundstag verordnet worden sind (261)
- Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden betreffend die Artikel der Fähnlein. Aus jedem Hochgericht sollen sich auf den 30. März in Chur zwei Männer einfinden (261)
- Abberufung des ins Veltlin abgeordneten Strafgerichts, sofern dieses nichts ausrichten kann (261)
- Das Bündnis mit Frankreich soll zu den anderen Urkunden gelegt werden (262)
- Für ein Vidimus der Kapitulation mit Herzog Francisco II. Sforza von Mailand wird an die eidgenössischen Orte geschrieben, da kein Original mehr vorhanden ist (262)
- Bewilligung für Landeshauptmann Sebastian von Castelberg, Vicari Gallus von Mont und Landvogt Thomas von Schauenstein ihre Beschwerden bezüglich Ämterentsetzung an die Gerichtsgemeinden auszuschreiben (262)