AB IV 01/006.37 - Beitag der Drei Bünde vom 15. März 1585 (15.03.1585) AB IV 01/006.37



Objekte / Dokumente

AB IV 01/006.37 - Beitag der Drei Bünde vom 15. März 1585 (15.03.1585)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde vom 15. März 1585

Datum

15.03.1585

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Die Rechtsprecher des nach Chiavenna verordneten Strafgerichts sollen ihren Befehlen nachkommen, da sie vom Bundstag verordnet worden sind (261) - Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden betreffend die Artikel der Fähnlein. Aus jedem Hochgericht sollen sich auf den 30. März in Chur zwei Männer einfinden (261) - Abberufung des ins Veltlin abgeordneten Strafgerichts, sofern dieses nichts ausrichten kann (261) - Das Bündnis mit Frankreich soll zu den anderen Urkunden gelegt werden (262) - Für ein Vidimus der Kapitulation mit Herzog Francisco II. Sforza von Mailand wird an die eidgenössischen Orte geschrieben, da kein Original mehr vorhanden ist (262) - Bewilligung für Landeshauptmann Sebastian von Castelberg, Vicari Gallus von Mont und Landvogt Thomas von Schauenstein ihre Beschwerden bezüglich Ämterentsetzung an die Gerichtsgemeinden auszuschreiben (262)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/006.37

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a14de4662cf84b8bbfed10c3fc3c7505

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

17.03.1585

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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