AB IV 01/105.04-04 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–16. September 1743 (16.09.1743) AB IV 01/105.04-04



Objekte / Dokumente

AB IV 01/105.04-04 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–16. September 1743 (16.09.1743)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–16. September 1743

Datum

16.09.1743

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

Tag 10: 5./16.9. - Die Ratsboten des Oberen Bunds willigen in die Schlichtung ein, verlangen jedoch die Durchführung in ihrem Bundsgebiet. (232f.) So können die betreffenden Schiedsrichter erwählt werden - Es werden Verordnete für die Abnahme der Strassenkreuzer-Rechnungen am Septimer- und Malojapass erwählt (234) - Die Witwe von Ritter Nicola Alberti in Bormio erhält Entschädigungen für Räumungsarbeiten infolge von Erdrutschen (235) - Maria Cristina Sazzi von Bormio verlangt Revision der Prozessführung gegen sie. Hierzu wird der dortige Podestà delegiert (236) - Lorenzo Gallona von Bormio beschwert sich über ein Bussenurteil. (236f.) Dieses sollen die Syndikatoren kontrollieren - Die Streitigkeiten "in causa der quadren" [?] in Bormio soll ein Delegierter klären (237) - Die Gemeinde Bormio muss die Schreib- und Reisekosten des Deputierten G. C. Schwarz übernehmen (237f.) - Petition von Dr. A. Pain(i) und Leutnant G. P. Lambertenghi wird bewilligt (238) - Ein der Unschuld am Mord von Ritter N. Alberti Überführter stellt Entschädigungsforderungen. (238f.) Darum sollen sich die Syndikatoren sorgen - Da keine Bundsangehörige und Untertanen zu höheren Klosterämtern in Italien zugelassen werden, sollen entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen werden. (239f.) Hierzu will man die Gerichtsgemeinden befragen, wobei der Landrichter namens des Corpus Catholicum eine Protestnote einbringt - Die Gemeinde Traona erhält eine Delegation zum Abbau ihrer Schulden. Ferner wird der Entscheid der Delegierten von 1743 bekräftigt (240f.) - Forts.: Giovanni Maria Quadrio von Ponte bittet um Erweiterung seiner Fideikommissgüter. (242) Dies wird ihm vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Genehmigung bewilligt - Die in Tiefencastel anwesenden fremden Schafhändler dürfen – unter Androhung von Konfiskationen – keine Vorkäufe tätigen (242f.) - Alt Podestà NN Schorsch muss seinen Antrag zuhanden des ordentlichen Richters in Val San Giacomo stellen (243) - Die Gerichtsgemeinde Puschlav muss beschlagnahmte Flinten zurückgeben, ansonsten würde man Pensionsgelder einbehalten (243f.) [fortgesetzt in 106.12-02] - Wahl der sog. Absatzkommission (244f.) - Das Sitzungsprotokoll wird genehmigt und die Ausschreibe-Punkte markiert (245) - Es werden Almosengelder von 110 fl. verteilt (245) - Brandgeschädigte Nachbarn in Obersaxen erhalten 45 fl. (245f.) - Der regierende Landvogt von Maienfeld erhält Sonderentschädigungen für Reparaturen am Schloss und in Pardella (246) [fortgesetzt in 106.01-01] - Saläre für die Deputierten zu den Untersuchungen über die Privilegien der Grafschaft Bormio (247) - Extra-Saläre für Bundsschreiber und Bundsweibel für andere Deputationen (248) - Beilage: Abschrift des bundstäglichen Abschieds mit Gutachten zu einzelnen Privilegien der Grafschaft Bormio (249–319)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/105.04-04

Bemerkungen

Protokoll anhand des bundstäglichen Abschieds rekonstruiert

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a3a01ac13ee147d49fec67b73d3b7ed6

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

18.09.1743

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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