AB IV 01/007.14 - Beitag der Drei Bünde vom 3.–7. Februar 1592 (03.02.1592 - 07.02.1592) AB IV 01/007.14



Objekte / Dokumente

AB IV 01/007.14 - Beitag der Drei Bünde vom 3.–7. Februar 1592 (03.02.1592 - 07.02.1592)

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Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde vom 3.–7. Februar 1592

Datum

03.02.1592 - 07.02.1592

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

3.2. - Schreiben an die Obrigkeit von Zürich: 1. Bitte, die Antwort von Schwyz und Glarus auf letzten Abschied den Bünden zukommen zu lassen, 2. Beschwerde über die letzte Ordination, die gegen das Bündnis verstosse (111) - Schreiben an den Graf von Sulz-Vaduz, dass wegen Schneeunwetters der Rechtstag verschoben werden muss (111) 4.2. - Vorläufiger Stillstand zwischen dem Landrichter von Landeck und den Nachbarschaften Ramosch und Scuol (112f.) - Den Agenten der Grafschaft Chiavenna wird der Zollbrief vom 21. November 1577 für weitere 16 Jahre bestätigt (113) - Wegen der liegenden Güter sollen die Angehörigen des Herzogtums Mailand gleich behandelt werden wie die Bündner von den Mailändern (113) [fortgesetzt in 008.11] - Empfehlungsschreiben für den Anwalt "des Fulla" nach Mailand (113f.) - Revisionserlaubnis für Elisabeth Pestalozzi (114) - NN "Curttal" erhält in seinem Streit mit NN Focker und NN Calvo keine Zitationserlaubnis. Stattdessen wird der Amtmann von Morbegno angewiesen, dass er dafür sorge, dass Calvo den Abschieden nachkomme (114) [fortgesetzt in 007.19-02] - Weitere Weisung an den Podestà von Morbegno, dass im Streit unter Privatpersonen die Abschiede eingehalten werden (115) - Empfehlungsschreiben für die Offiziere in Novarra zuhanden der Obrigkeiten von Zürich und Strassburg (115) - Gesuch von Hans Baptista Zambra von Prevost für Strassengelder im Bergell wird abgelehnt (115) - Empfehlungsschreiben für Leonhard Tönz aus dem Oberengadin nach Venedig (115) - Nur bereits gekauftes Korn darf ausgeführt werden, nicht aber "neues" Korn (115) - Empfang und Verteilung der kaiserlichen Jahrgelder (117) 5.2. - Verlängerung der Amtszeit der Amtsleute bis Juni (118) - Forts. von 007.13: Die "Cysaren" dürfen bereits gekaufte Waren durchführen, jedoch sollen sie keine neuen mehr kaufen (118) - Abschiedsbestätigung für August Guidebono von Tartonne ("Tarton") (118) - Bürgschaft für Raimond della Stalla betreffend Tratta wird losgesprochen (118) - Stillstand im Streit zwischen dem Erzherzog von Österreich und den Gotteshausleuten von Lenz (119) [fortgesetzt in 007.15] - Entschädigung für Podestà von Piuro wegen Dienste zugunsten der Franchi ("Franken") (119) - Der Commissari von Chiavenna soll die Tratta einziehen und das Geld bis Mitte März dem Bürgermeister von Chur zuschicken (119) - Die gesamte Grafschaft Chiavenna soll für die Strassenverbesserungen bezahlen (119) - Der Commissari kann Geistliche bestrafen, welche die Kinder nicht taufen wollen (120) - Entlöhnung des deutschen Schulmeisters von Chur (120) 6.2. - Forts. von 007.05: Urteilsbestätigung im Streit zwischen Bartolomeo Trusin und den zwei Brüdern Venosta (120) [fortgesetzt in 007.19-02] - Forts.: Regelung der Tratta-Lieferung und Korndurchfuhr für Augustin Guidebono von Tartonne (121) - Regelung der Kornausfuhr für Bundsangehörige (121) - Die Streitigkeiten um Viehzölle in Morbegno werden bis Churerkilbi stillgestellt; danach sollen beide Parteien erscheinen (121) - Mehren des Oberen und Zehngerichtebunds zur Ansetzung von Bei- und Bundstagen (122) - Der "Churerkilbi"-Beitag wird auf den 28. Mai terminiert (122) - Bezahlung an Hauptmann Baptista von Salis, da die Geschütze der Drei Bünde in seinem Haus eingelagert sind (123) 7.2. - Verteilung der Tratta der "Cyseren" samt Empfang durch Hochgerichte (124f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/007.14

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/b13dd18cfe2d49159abec057243ea7e5

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

09.02.1592

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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