AB IV 01/001.01-02 - Verhandlungen der Drei Bünde vom 9.–13. Januar 1567. (13.01.1567) AB IV 01/001.01-02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/001.01-02 - Verhandlungen der Drei Bünde vom 9.–13. Januar 1567. (13.01.1567)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Drei Bünde vom 9.–13. Januar 1567.

Datum

13.01.1567

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Daniele Pestalozzi darf eine Sust in Riva bauen (6) [fortgesetzt in 001.08-01] - Betreffend der Pfarrherren in Tirano belässt man es beim vorgängigen Abschied. Erst wenn die Kirchgenossen von Stavona einen eigenen Prädikanten ("predicanten") anstellen, sind sie unabhängig von Tirano (6) - Das Urteil gegen Alt Vicari Francesco Ninguarda wird nichtig erklärt. Allfällige Forderungen aus dem Oberhalbstein sollen durch die Behörden des Gotteshausbunds behandelt werden (6) [fortgesetzt in 001.02-01] - Meister Ludwig Veltliner wird wegen gekaufter Ämter um 20 Kronen gebüsst (6)- Um die Brücke in Mantello soll sich der Commissari kümmern (6) - Die Appellation von Kaufleuten aus Basel in Chiavenna wird abgewiesen (6) - Im Streit zwischen den Metzgern und der Gemeinde von Tirano bleibt das Urteil des Podestà in Kraft (7) - Die Emanzipationsordnung wird bestätigt (7) - Wegen Pietro Boccari soll der zuständige Podestà mit Rat des Vicari urteilen (7) - Meister Matthias von "Pont" erlegt man eine Schweigepflicht ("perpetua silentia") (7) - Im Prozess gegen NN Moron[e] wird ein Stillstand verfügt (7) - Der Tauschvertrag zwischen den Nachbarschaften Ponte in Valtellina ("Pont") und "Lacqua" wird bekräftigt (7) - Ein Einwohner von Piuro, der aus Genua stammt, kann testamentieren (7) - Anweisung an Meister Vincens NN (7) - Kauf oder Tausch des Priesters NN wird bestätigt (7) - Eine "confirmation arbitramenti" wird genehmigt; eine andere Konfirmation bestätigt (7) - Zu Beratungen über die Brücke in Haldenstein soll der Ambassador aufgeboten werden (7) [fortgesetzt in 001.09] - Über einen Doktor aus Neapel sollen die Gerichtsgemeinden beraten und entscheiden (7, durchgestrichen u. 8) - Beim Zoll in Chiavenna werden die Vorrechte der Familie Stampa anerkannt (8) - Der Antrag von Simon Armani wird gemäss Abschied behandelt (8) - Junker Friedrich von Salis kann seine Rechte mittels "gmein recht" behaupten (8) - Betreffend Meister "Gratiosin" belässt man es beim Abschied (8) - Die Waldstreitigkeiten im Unterengadin werden nochmals an die Behörden des Gotteshausbunds delegiert (8) - Die "gestellten Mittel" der Eidgenossenschaft sollen eingehalten werden, ebenso diejenigen von Jakob von Sonnenberg von Luzern (8) - Der Erbstreit zwischen Jan Hans Jöri und Matthäus Wetzel soll in Scharans beurteilt werden, wo das Kind gestorben ist (8) [fortgesetzt in 001.02-01] - Mit den Gülten und Kirchengütern in Chiavenna soll der Pfarrherr entschädigt werden (8) - Für Ammann Hans Huber wird eine Schuldobligation ausgestellt (8) Beilage: - Abschied zu fünf Geschäftsartikeln (Zettel 8a–8b)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/001.01-02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/d3cd454ccf2f43aaa78962a60ff71d61

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

15.01.1567

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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