AB IV 01/001.28 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13. Januar 1567 (13.01.1567)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13. Januar 1567
Datum
13.01.1567
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Bei den Auseinandersetzungen zwischen Ammann Hartmann (Hartmannis) von der Müli und der Gerichtsgemeinde Oberhalbstein sollen die gegenseitigen "Freiheiten" gewahrt werden (158)
- Zum Ehestreit in Stierva wird der vorgängige Entscheid bekräftigt (158)
- Hauptmann NN von Planta soll mit seinem Prozess stillstehen; ausserdem erhält er 25 Kronen für Dienstleistungen (158)
- Der neu erwählte Bischof von Chur kann einen Abschied erlassen, sofern er wie seine Vorgänger Luzi (Iter) und Thomas (von Planta) die 6 Artikel beschwöre (158)
- Zur Austragung der Streitigkeiten mit dem neuen Bischof werden sechs Verordnete erwählt (158f.)
- Für Horatio Nasal wird eine Quittung betreffend Zollpacht ausgestellt (159)
- Zu den Waldstreitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Ftan und Ardez können Kundschaften aufgenommen werden; zusätzlich werden gleich Schiedsrichter bestimmt (159) [fortgesetzt in 001.34]
- Die Pfändungsstreitigkeiten zwischen Hauptmann Herkules von Salis und Luzi Ringg sollen durch fünf unparteiische Richter beigelegt werden (159)
- Die bischöflichen Forderungen sollen an obige sechs Verordnete übergeben werden; ebenso die Rechnungen von Hauptmann Herkules von Salis (159)
- Die Nachbarschaften Bergün und Lantsch/Lenz erhalten eine Frist zur gütlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten (159)
- Die Eidgenossen von Zürich sollen eine Kopie des Schiedsspruchs übermitteln (159)
Beilage:
- Liste der Stipendienbezüger von Paris; Liste der erwählten (Rechnungs-)Kommissäre (Zettel 160)
- Für den Empfang der kaiserlichen Jahrgelder und der Einnahmen aus der Landvogtei Maienfeld sollen Quittungen ausgestellt werden (161)
- Die Obrigkeit von Ramosch kann Güterpfändungen vornehmen gegen diejenigen Personen, die das dortige Schloss angezündet haben. Ferner werden zwei Deputierte dorthin delegiert (161)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/001.28
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/db6b9c0e568144ada030ba0a8602eae7
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
15.01.1567
Nutzungsrechte
Gemeinfrei