Form und Inhalt
- Bei den Auseinandersetzungen zwischen Ammann Hartmann (Hartmannis) von der Müli und der Gerichtsgemeinde Oberhalbstein sollen die gegenseitigen "Freiheiten" gewahrt werden (158)
- Zum Ehestreit in Stierva wird der vorgängige Entscheid bekräftigt (158)
- Hauptmann NN von Planta soll mit seinem Prozess stillstehen; ausserdem erhält er 25 Kronen für Dienstleistungen (158)
- Der neu erwählte Bischof von Chur kann einen Abschied erlassen, sofern er wie seine Vorgänger Luzi (Iter) und Thomas (von Planta) die 6 Artikel beschwöre (158)
- Zur Austragung der Streitigkeiten mit dem neuen Bischof werden sechs Verordnete erwählt (158f.)
- Für Horatio Nasal wird eine Quittung betreffend Zollpacht ausgestellt (159)
- Zu den Waldstreitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Ftan und Ardez können Kundschaften aufgenommen werden; zusätzlich werden gleich Schiedsrichter bestimmt (159) [fortgesetzt in 001.34]
- Die Pfändungsstreitigkeiten zwischen Hauptmann Herkules von Salis und Luzi Ringg sollen durch fünf unparteiische Richter beigelegt werden (159)
- Die bischöflichen Forderungen sollen an obige sechs Verordnete übergeben werden; ebenso die Rechnungen von Hauptmann Herkules von Salis (159)
- Die Nachbarschaften Bergün und Lantsch/Lenz erhalten eine Frist zur gütlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten (159)
- Die Eidgenossen von Zürich sollen eine Kopie des Schiedsspruchs übermitteln (159)
Beilage:
- Liste der Stipendienbezüger von Paris; Liste der erwählten (Rechnungs-)Kommissäre (Zettel 160)
- Für den Empfang der kaiserlichen Jahrgelder und der Einnahmen aus der Landvogtei Maienfeld sollen Quittungen ausgestellt werden (161)
- Die Obrigkeit von Ramosch kann Güterpfändungen vornehmen gegen diejenigen Personen, die das dortige Schloss angezündet haben. Ferner werden zwei Deputierte dorthin delegiert (161)