AB IV 01/030.33-04 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 20.–29. Juni 1661 (29.06.1661)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 20.–29. Juni 1661
Datum
29.06.1661
Bemerkung zur Datierung
Kalender: wohl alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 10: 29.6.
- Der Podestà von Piuro soll sich für eine termingerechte Durchführung der Prozesse bemühen (495)
- Das Münzmandat im Veltlin soll durchgesetzt werden (495)
- Die Streitigkeiten zwischen Alt Podestà Ulrich Rea von Porta und Alt Landvogt Jakob Ruinell Rosenroll sollen durch Verordnete geklärt werden (495f.)
- Ansprüche am Haus an der Rheinschanze werden abgewiesen (496)
- Die Gemeinden sollen private Schuldbriefe gegenüber den Drei Bünden kassieren lassen (496f.)
- Dr. Wilhelm Schmid von Grüneck wird die Verhörung neuer Zeugen untersagt, stattdessen soll er sich der Ordination beugen. Die Stadt Ilanz kann diesbezüglich ihre Steueransprüche anmelden (497)
- Approbation der Landvogtei-Rechnung von Johann Sprecher (497), wozu die spezifischen Ausgaben und Einnahmen notiert werden. (498ff.) Die dabei fälligen Unkosten wegen der Streitigkeiten in der Gemeinde Malans-Jenins sollen später verrechnet werden. (503) Neue Ausgabenposten, welche die Drei Bünde nicht betreffen, sollen künftig weggelassen werden
- Wegen der nach wie vor bestehenden Schulden gegenüber Stadtvogt H. Enderlin bleibt der Zoll in dessen Hand (503)
- Der Landeshauptmann soll die Busse von 300 Kronen beim verurteilten Assessor einziehen (503)
- Vorschlag zuhanden der Gerichtsgemeinden Thusis, Heinzenberg und Tschappina, das Projekt ohne Klärung der Botenschaft anzunehmen (504f.)
- Klärung der Erbstreitigkeiten in Morbegno gemäss dem dreibündischen Dekret (505)
- Klage der Brüder Schauenstein-Haldenstein wegen Beschlagnahme von Gütern durch den Oberen Bund bzw. den Herrn von Mont-Löwenberg (505f.)
- Es soll eine Gesandtschaft nach Spanien geschickt werden, um die ausstehenden Kriegsgelder einzufordern. (506) Dazu sollen weiterführende Gespräche mit Graf Casati geführt werden. Um die korrekte Verteilung der spanischen Gelder an die ehemaligen "Steigerischen" Ausschüsse sollen sich Verordnete kümmern (507)
- Auszahlung aus der Landeskasse (507)
- Kommission zur Verfassung des Ausschreibens (507)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/030.33-04
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e07c4d2b3ff24932a19c032b24d0273b
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
01.07.1661
Nutzungsrechte
Gemeinfrei